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Denkmalschutz - Steuervorteile

Der Eigentümer eines Denkmals bzw. eines Objektes im Denkmalbereich kann einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 22 Abs. 2 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz entsprechend Einkommen- steuergesetz §§ 7 i, 10 f, 11 b bei der unteren Denkmalschutzbehörde stellen.

Hinweise

Voraussetzung hierfür ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis vor Beginn der Maßnahme.

Verlauf

Der Eigentümer eines Denkmals bzw. eines Objektes im Denkmalbereich kann einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 22 Absatz 2 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes mit den erforderlichen Unterlagen entsprechend der jeweiligen Paragraphen des Einkommensteuergesetzes bei der unteren Denkmalschutzbehörde stellen, wenn eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. Bescheinigungsbehörde bei Denkmalen ist die untere Denkmalschutzbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Einzureichen sind die Originalrechnungen sowie eine Kopie hiervon mit einer Rechnungszusammenstellung, in der nur die für das Denkmal relevanten Posten anzugeben sind. Aus den Rechnungen sind Posten wie z. B. Lebensmittel herauszunehmen. Es wird empfohlen, sich vorher mit der Steuerbehörde abzustimmen, da von dieser noch andere steuerrechtliche Aspekte geprüft werden.

Gebühren

Die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ergeht für Sie gebührenfrei.

Für Bescheinigungen nach § 22 Absatz 2 BbgDSchG werden folgende Gebühren erhoben:

57 € für bescheinigungsfähige Aufwendungen bis zu 30.000,- € und

0,2 % der bescheinigten Summe der bescheinigungsfähigen Aufwendungen über 30.000,- €, jedoch höchstens 25.000,- €

 

 

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Denkmalschutz und Öffentliches Recht
Untere Denkmalschutzbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheradresse:
Potsdamer Straße 18 A
14513 Teltow
Telefon: 03328/318-558
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Oeff-Recht@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Ihre direkten Ansprechpartner:

Baudenkmalpflege

Bereiche:

  • Amt Brück
  • Stadt Beelitz
  • Amt Niemegk
  • Stadt Treuenbrietzen

Frau Matern
Telefon: 03328/318-545
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Anne.Matern@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Bereiche:

  • Gemeinde Wiesenburg/Mark
  • Amt Wusterwitz
  • Amt Ziesar
  • Stadt Bad Belzig

Frau Frischke
Telefon: 03328/318-546
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Kerstin.Frischke@remove-this.potsdam-mittelmark.de

 Bereiche:

  • Gemeinde Kleinmachnow
  • Stadt Teltow
  • Gemeinde Stahnsdorf
  • Gemeinde Nuthetal
  • Gemeinde Seddiner See
  • Gemeinde Schwielowsee
  • Gemeinde Michendorf

Herr Kerkow
Telefon: 03328/318-544
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Andreas.Kerkow@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Bereiche:

  • Gemeinde Groß Kreutz
  • Gemeinde Kloster Lehnin
  • Stadt Werder (Havel)
  • Amt Beetzsee

Herr Wallasch
Telefon: 03328/318-543
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Sven.Wallasch@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Bodendenkmalpflege

Bereiche:

  • Stadt Bad Belzig
  • Stadt Beelitz
  • Gemeinde Groß Kreutz (Havel)
  • Gemeinde Kleinmachnow
  • Gemeinde Kloster Lehnin
  • Gemeinde Michendorf
  • Amt Niemegk
  • Gemeinde Nuthetal
  • Gemeinde Schwielowsee
  • Gemeinde Seddiner See
  • Gemeinde Stahnsdorf
  • Stadt Teltow
  • Stadt Treuenbrietzen
  • Stadt Werder (Havel)

Frau Pratsch
Telefon: 03328/318-542
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Annett.Pratsch@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Bereiche:

  • Amt Beetzsee
  • Amt Brück
  • Gemeinde Wiesenburg/Mark
  • Amt Wusterwitz
  • Amt Ziesar

Frau Dorn
Telefon: 03328/318-541
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Manuela.Dorn@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten

täglich nach vorheriger Terminvereinbarung

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz) vom 24. Mai 2004

Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 01. November 2017


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