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Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Erlaubnis

Wer ein Denkmal instandsetzen, modernisieren, umgestalten, verändern oder anderweitig in den Denkmalbestand eingreifen möchte, bedarf einer Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde.

Hinweise

Prüfen Sie im Vorfeld, ob es sich bei den Arbeiten um baugenehmigungs- pflichtige Maßnahmen nach der Brandenburgischen Bauordnung handelt. In diesem Fall wird die untere Denkmalschutzbehörde über das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Die Baugenehmigung schließt sodann die denkmalrechtliche Erlaubnis ein. Eine frühzeitige Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde ist jedoch empfehlenswert, da so Kosten und Zeit gespart werden können. Die Technische Bauaufsicht gibt Ihnen dienstags gern Auskunft. Bitte beachten Sie: Auch Maßnahmen in der Nähe eines Denkmals (Umgebungsschutz) können eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich machen. Wir beraten Sie gern, bitte fragen Sie uns.

Verlauf

Der formlose, schriftliche Antrag ist mit den entsprechenden Unterlagen bei der unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen. Die untere Denkmal- schutzbehörde prüft binnen zwei Wochen nach Eingang, ob der Antrag vollständig ist. Sind die Unterlagen vollständig, holt die untere Denkmalschutzbehörde eine Stellungnahme der Denkmalfachbehörde ein. Diese gibt innerhalb eines Monats nach Eingang des Ersuchens eine Stellungnahme ab. Ist das Benehmen mit der Denkmalfachbehörde hergestellt, wird die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt. Sie erlischt vier Jahre nach ihrer Erteilung, wobei die Frist auf schriftlichen Antrag einmalig um zwei Jahre verlängert werden kann. Mit der Baumaßnahme darf erst nach Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis begonnen werden. Hinweis: Sofern Ihr Objekt innerhalb des Denkmalbereiches und Sanierungsgebietes liegt, finden hierzu regelmäßig gesonderte Sprechstunden statt. Bitte melden Sie sich hierfür in den entsprechenden Amts- und Gemeindeverwaltungen.

Erforderliche Unterlagen

Unabhängig davon, ob eine eigenständige denkmalrechtliche Erlaubnis formlos bei der unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist oder im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgt, sind dem Antrag alle für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen wie Pläne, Dokumentationen, Bestandsuntersuchungen, Fotografien, Gutachten oder Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen beizufügen. Jede Maßnahme ist konkret darzustellen. Hierbei ist der derzeitige Zustand - z. B. eines Fensters - durch eine Fotografie oder Zeichnung zu belegen und ggf. hinsichtlich Form, Farbe (z. B. RAL-Nr.) und Material zu beschreiben und durch Zeichnungen zu ergänzen. Sind z. B. Anbauten am Gebäude geplant, sind hierzu maßstabsgetreue Zeichnungen mit Bemaßung erforderlich. Der Maßstab der Pläne muss geeignet sein, die Maßnahme konkret zu erkennen. Bei geplanten Vorhaben auf Bodendenkmalen sind maßstabsgetreue Lagepläne und Schnitte beizufügen, aus denen der Umfang des Eingriffs und die Eingriffstiefe ersichtlich sind. Weitere Erfordernisse können sich aus der Brandenburgischen Bauordnung ergeben, da es sich beispielsweise bei Anbauten um baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben handelt.

Gebühren

Unsere Leistungen sind für Sie gebührenfrei.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Denkmalschutz und Öffentliches Recht
Untere Denkmalschutzbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheradresse:
Potsdamer Straße 18 A
14513 Teltow
Telefon: 03328/318-558
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Oeff-Recht@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Ihre direkten Ansprechpartner:

Baudenkmalpflege

Bereiche:

  • Amt Brück
  • Stadt Beelitz
  • Amt Niemegk
  • Stadt Treuenbrietzen

Frau Matern
Telefon: 03328/318-545
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Anne.Matern@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Bereiche:

  • Gemeinde Wiesenburg/Mark
  • Amt Wusterwitz
  • Amt Ziesar
  • Stadt Bad Belzig

Frau Frischke
Telefon: 03328/318-546
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Kerstin.Frischke@remove-this.potsdam-mittelmark.de

 Bereiche:

  • Gemeinde Kleinmachnow
  • Stadt Teltow
  • Gemeinde Stahnsdorf
  • Gemeinde Nuthetal
  • Gemeinde Seddiner See
  • Gemeinde Schwielowsee
  • Gemeinde Michendorf

Herr Kerkow
Telefon: 03328/318-544
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Andreas.Kerkow@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Bereiche:

  • Stadt Werder (Havel)
  • Gemeinde Kloster Lehnin
  • Gemeinde Groß Kreutz (Havel)
  • Amt Beetzsee

Herr Wallasch
Telefon: 03328/318-543
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Sven.Wallasch@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Bodendenkmalpflege

Bereiche:

  • Stadt Bad Belzig
  • Stadt Beelitz
  • Gemeinde Groß Kreutz (Havel)
  • Gemeinde Kleinmachnow
  • Gemeinde Kloster Lehnin
  • Gemeinde Michendorf
  • Amt Niemegk
  • Gemeinde Nuthetal
  • Gemeinde Schwielowsee
  • Gemeinde Seddiner See
  • Gemeinde Stahnsdorf
  • Stadt Teltow
  • Stadt Treuenbrietzen
  • Stadt Werder (Havel)

Frau Pratsch
Telefon: 03328/318-542
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Annett.Pratsch@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Bereiche:

  • Amt Beetzsee
  • Amt Brück
  • Gemeinde Wiesenburg/Mark
  • Amt Wusterwitz
  • Amt Ziesar

Frau Dorn
Telefon: 03328/318-541
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Manuela.Dorn@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten

täglich nach vorheriger Terminvereinbarung

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz) vom 24. Mai 2004


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