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Kfz - Fahrzeugidentifizierungsnummer gemäß § 59 StVZO

Kurz: FIN
Auch: VIN (Vehicle Indentification Number)
Früher: Fahrgestellnummer, Fabriknummer

Die FIN ist das wichtigste Identifizierungsmerkmal Ihres Fahrzeuges. Sie soll es möglich machen, dass jedes Fahrzeug ohne Hinzuziehung weiterer Daten, für mindestens 30 Jahre über den Hersteller identifiziert werden kann.(Nummer 3. des Anhangs zur Richtlinie 76/114/EWG)

Die FIN darf keinesfalls verändert werden.

Muss ein Teil Ihres Fahrzeuges, das die FIN trägt, z. B. ausgetauscht werden, wenden Sie sich bitte vorher an einen amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstelle (im Land Brandenburg: DEKRA) und an die Zulassungsbehörde.

Der Antrag auf Erteilung einer Einschlaggenehmigung wird durch die Zulassungsbehörde bewilligt, sofern ein zutreffender Grund durch ein Gutachten von der Technischen Prüfstelle bestätigt wurde.  

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de 

Dokumente

FAQ Zulassungsbehoerde
(PDF)
Einschlaggenehmigung
(PDF, 0.03 MB)

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs- Zulassungs-ordnung (StVZO)
  • Nr.3. des Anhangs zur Richtlinie 76/114/EWG

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