Bürgerservice

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Kfz - Saisonkennzeichen

Ein Saisonkennzeichen ist nur innerhalb des angegebenen Zeitraumes gültig. Die Entscheidung über den Zeitraum der Gültigktei (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) treffen Sie. Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenschildhälfte eingeprägt und zwar so, dass die Ziffer über dem Bruchstrich den Beginn des Zulassungszeitraumes angibt und die untere Ziffer das Ende. Die Zulassung kann nur für volle Monate erfolgen. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug weder im öffentlichen Verkehrsraum genutzt noch abgestellt werden.

Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Ihrer Bank an. Sobald das Dokument von der entsprechenden Stelle angefordert wurde, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in der Zulassungsbehörde vorliegt.   

Sie möchten vorab schon Ihr Wunschkennzeichen reservieren? Hier geht es zur Online-Reservierung. Beachten Sie bitte, dass bei der Reservierung des Saisonkennzeichens der Saisonzeitraum nicht ausgewählt werden kann. Sie müssen ein Kennzeichen mit maximal 7 Zeichen wählen, z. B. PM PM 633.  

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910 
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.remove-this.potsdam-mittelmark.de

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I/Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II/Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
  • gültige HU-Bescheinigung, sofern nicht in der ZBI eingetragen
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
  • ggf. alte Kennzeichen
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
  • bei Zulassung auf einen Minderjährigen Einwilligungserklärung beider Elternteile sowie beide Personalausweise im Original
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Gebühren

Grundgebühren

  • Änderung Saisonzeitraum, Erstzuteilung Saison oder Änderung von Saison auf ganzjährige Kennzeichen 30,00 EUR

Zusatzgebühren

  • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 2,60 EUR
  • Ausstellung neuer ZB II 3,80 EUR
  • Eintragung technischer Änderungen nach § 19 STVZO 10,20 EUR
  • Eintragung technischer Änderungen und Erteilung Betriebserlaubnis nach §21 StVZO 39,50 EUR
  • Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
  • Feinstaubplakette 5,00 EUR
  • Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
  • Versand Bankbrief 5,10 EUR
  • Umtausch bisheriger Fahrzeugbrief in neue ZB II 5,10 EUR
  • Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
  • Wunschkennzeichen 10,20 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs- Zulassungs-ordnung (StVZO)

So finden Sie uns


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