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Fertigstellung der baulichen Anlage

Die beiden Fachdienste der Technischen Bauaufsicht des Landkreises Potsdam-Mittelmark überwachen als untere Bauaufsichtsbehörde, soweit erforderlich, die Durchführung von Bauvorhaben. Die Prüfingenieure und die bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen überprüfen die Bauausführung entsprechend den von ihnen geprüften bautechnischen Nachweisen.

Hinweise

Eine bauliche Anlage darf erst benutzt werden, wenn sie selbst, Zufahrtswege, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs- anlagen in dem erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind, nicht jedoch vor dem Ablauf von zwei Wochen nach Eingang der Anzeige der Fertigstellung der baulichen Anlage bei der Bauaufsichtsbehörde.

Verlauf

Die Fertigstellung und Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage sind in § 83 der Brandenburgischen Bauordnung geregelt. Zunächst hat der Bauherr den Zeitpunkt der Fertigstellung genehmigungs- oder anzeigepflichtiger baulicher Anlagen der Bauaufsichtsbehörde zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. Mit der Anzeige der Fertigstellung sind die unten genannten Erklärungen und Bescheinigungen vorzulegen. Eine bauliche Anlage darf nicht genutzt werden, wenn 1. der Zeitpunkt der Fertigstellung nicht angezeigt wurde, 2. die erforderlichen Erklärungen oder Bescheinigungen nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, 3. eine von der Bauaufsichtsbehörde verlangte überprüfung vom Bauherrn nicht ermöglicht wurde. Weiterhin kann die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen (§ 82 Brandenburgische Bauordnung). Hierzu können die Bauaufsichtsbehörde und die mit der Überprüfung beauftragten Personen Proben von Bauprodukten - soweit erforderlich auch aus fertigen Bauteilen - entnehmen und prüfen lassen. Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten kann sich die Bauaufsichtsbehörde mitteilen lassen. Sie kann auch verlangen, dass Bauarbeiten erst fortgesetzt oder die Anlagen erst genutzt werden, wenn sie von ihr, einem Prüfingenieur oder einem beauftragten Sachverständigen überprüft worden sind. Die Bauaufsichtsbehörde kann gestatten, dass die bauliche Anlage ganz oder teilweise schon vor der Fertigstellung genutzt wird, wenn wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Bedenken nicht bestehen.

Erforderliche Unterlagen

Mit der Anzeige der Fertigstellung hat der Bauherr die Erklärung des Entwurfsverfassers, mit der die Bauausführung entsprechend den genehmigten oder angezeigten Bauvorlagen bescheinigt wird, die Bescheinigung der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen, mit denen die Bauausführung entsprechend den geprüften bautechnischen Nachweisen bestätigt wird, die Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters, die Bescheinigungen der Prüfsachverständiger über die ordnungsmäßige Beschaffenheit und Betriebssicherheit der technischen Anlagen und Einrichtungen der unteren Bauaufsichtsbehörde vorzulegen

Gebühren

Die Gebühren sind in der Baugebührenordnung geregelt.
Für die Zulassung der Nutzung vor Fertigstellung der baulichen Anlage wird eine Zeitgebühr berechnet. Für die Zeitgebühr werden je angefangene Stunde 97 Euro berechnet. Mindestens wird hier eine Gebühr von 100 Euro festgesetzt. Für die Undurchführbarkeit der Überprüfung der Bauausführung aus Gründen, die der Bauherr zu vertreten hat, wird eine Zeitgebühr berechnet. Für die Zeitgebühr werden je angefangene Stunde 97 Euro berechnet. Mindestens wird auch hier eine Gebühr von 100 Euro festgesetzt.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienste Technische Bauaufsicht I und II
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheradresse:
Potsdamer Straße 18 A
14513 Teltow

Technische Bauaufsicht I
Telefon: 03328/318-340 oder -368
Telefax: 03328/318-458
E-Mail: Bauaufsicht@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Zuständig für die Bereiche:

  • Amt Brück
  • Amt Beetzsee
  • Stadt Bad Belzig
  • Stadt Beelitz
  • Gemeinde Kloster Lehnin
  • Gemeinde Groß Kreutz (Havel)
  • Amt Niemegk Stadt Treuenbrietzen
  • Amt Wusterwitz
  • Stadt Werder (Havel)
  • Gemeinde Wiesenburg
  • Amt Ziesar 


Technische Bauaufsicht II
Telefon: 03328/318-440 oder -441
Telefax: 03328/318-458
E-Mail: Bauaufsicht@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Zuständig für die Bereiche:

  • Gemeinde Kleinmachnow
  • Gemeinde Seddiner See
  • Gemeinde Stahnsdorf
  • Stadt Teltow
  • Gemeinde Michendorf
  • Gemeinde Nuthetal
  • Gemeinde Schwielowsee

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag nach vorheriger Vereinbarung

Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar.

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgische Bauordnung
Brandenburgische Bauvorlagenverordnung
Brandenburgische Baugebührenordnung
Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung
Brandenburgische Bausachverständigenverordnung
Technische Baubestimmungen DIN-Vorschriften


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