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Fahrerlaubnis - Verlängerung Bus - D1, D1E, D, DE
Fahrerlaubnisse der Klassen D1, D1E, D, DE werden befristet erteilt. Die Geltungsdauer für der Klassen D1, D1E, D, DE beträgt 5 Jahre.
Hinweise
Um eine nahtlose Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnisklassen zu erhalten, sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen (1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit). Mit Ablauf der Gültigkeit sind Sie nicht mehr berechtigt, Kraftfahrzeuge in den entsprechenden Klassen zu führen und erhalten erst mit Aushändigung des neuen Führerscheins die Fahrerlaubnis der abgelaufenen Klasse neu erteilt (d. h. Sie verlieren Ihren Besitzstand).
Voraussetzungen
- ordentlicher Wohnsitz im Inland
- persönliche Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde oder bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung
Verlauf
Die Fahrerlaubnisbehörde erreichen Sie über den Haupteingang. Im 1. OG befindet sich der Warte- und Abfertigungsbereich. Am Markenspender ziehen Sie bitte eine Nummer und warten bis zu Ihrem Aufruf.
Verfahren
Nach abgeschlossener Prüfung der Antragsvoraussetzungen und Einholung eines Auszugs aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wird der Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt. Nach Vorlage des Führerscheins werden Sie informiert, dass der Führerschein zur Abholung bereit liegt. Die Aushändigung erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde an Sie oder einen Beauftragten mit Vollmacht. Der bisherige Führerschein ist bei Aushändigung durch die Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen oder zu ungültig zu machen.
Nur bei Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde:
Bei noch gültiger Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse kann der alte Führerschein bei Antragstellung auf Wunsch befristet werden und der neue Führerschein im Direktversand durch die Bundesdruckerei zugeschickt werden. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten.
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Fahrerlaubnisdaten bzw. Führerscheinkopie
- aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch, 3,5x4,5 cm)
- Gutachten eines Arztes über die geistige und körperliche Kraftfahreignung nach der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr
- Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre
- bei allen D-Klassen ab 50 Jahre eine leistungspsychologische Untersuchung (Leistungstest, nicht älter als 1 Jahr) durch Arbeits- / Betriebsmediziner, MPU-Stellen
- Führungszeugnis (Belegart O, Beantragung in Ihrem Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
- falls notwendig - Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Gebühren
Grundgebühr:
- 42,60 €
Zusatzgebühren:
- ggf. 4,85 € bei Direktversand durch die Bundesdruckerei
- ggf. 28,60 € bei Eintragung Schlüsselzahl 95
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
E-Mail fb2@potsdam-mittelmark.de
Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 03327/739-0
Telefax: 03327/739-229
Öffnungszeiten
Neue Öffnungszeiten ab dem 1. Januar 2020
Die Ausgabe der Wartemarken endet 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Montag
7:30 bis 15 Uhr
Dienstag
7:30 bis 16 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9 bis 18 Uhr
Freitag
geschlossen
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
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