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Integrationsbeirat

Der Integrationsbeirat des Landkreises Potsdam-Mittelmark vertritt die Interessen derjenigen Menschen, die nicht oder nicht von Geburt an über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen und die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis haben.

In diesem Sinne ist der Integrationsbeirat eine Interessenvertretung für Personen mit Migrationserfahrungen und/oder Migrationshintergrund. Hierzu zählen:

  • Nichtdeutsche im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz,
  • Eingebürgerte,
  • Aussiedler gemäß Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz,
  • Flüchtlinge.

Der Integrationsbeirat setzt sich auf der Basis des Grundgesetzes ein für ein friedliches Zusammenleben und die freie Entfaltung der im Landkreis lebenden Menschen aus allen Kulturkreisen und Herkunftsgebieten.

Der Integrationsbeirat setzt sich dafür ein, dass kein Mensch wegen seiner Abstammung, seines Geschlechtes oder seiner geschlechtlichen Orientierung, seiner Staatsangehörigkeit, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen bevorzugt oder benachteiligt wird.

Der Integrationsbeirat setzt sich insbesondere für die Durchsetzung von Frauenrechten als Menschenrechte ein (d. h. für ein freies gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben von Frauen im Landkreis und über die Grenzen hinaus).

Der Beirat wendet sich an den Kreistag des Landkreises mit Überlegungen und Vorschlägen im Bereich Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden.


Seite der Integrationsbeauftragten

Ansprechpartner

Der Integrationsbeirat kann über die Adresse
 
 Integration@remove-this.potsdam-mittelmark.de
 
kontaktiert werden.

E-Mails für den Beirat werden dann vom Integrationsbüro
an die Vorsitzende des Beirates weiter geleitet.


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