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Brandenburgische Ausbildungsförderung (BbgAföG)

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BbgAföG) unterstützt das Land Brandenburg die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien.

Anspruch auf die Landesausbildungsförderung haben Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen und ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Dabei ist es unerheblich, ob sich die besuchte Schule innerhalb des Landes Brandenburg befindet.

Die Höhe der Ausbildungsförderung beträgt ab dem Schuljahr 2018/2019 monatlich 125 Euro.

Der Anspruch besteht für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bekommen.

Bei allen anderen wird der Anspruch auf Ausbildungsförderung von den für den Wohnsitz zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung in Abhängigkeit vom Einkommen geprüft.

Der monatliche Zuschuss soll für Ausgaben eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen und nicht durch andere staatliche Zuwendungen gedeckt werden, wie etwa Lernmittel, Fachbücher, die Anschaffung höherwertiger technischer Hilfsmittel wie Notebooks, eintägige Unterrichtsgänge oder Schulfahrten sowie zusätzliche kostenpflichtige Bildungsangebote wie Theaterbesuche und Nachhilfeangebote.

Hier finden Sie den Flyer zum BbgAföG.

Hinweise

Landesausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingereicht wurde. Die für den Antrag notwendigen Schulbescheinigungen stehen jeweils ab Schuljahresbeginn in den Schulen zur Verfügung.  

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziale Leistungen 
Amt für Ausbildungsförderung
Papendorfer Weg 1
14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-368
Telefax: 033841 91-185
E-Mail: sozialamt@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Postanschrift:
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Dienstag 
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr

Das Amt für Ausbildungsförderung ist mittwochs telefonisch nicht erreichbar.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass insbesondere zum Schuljahresbeginn keine telefonischen Auskünfte zum Eingang einzelner Anträge und nachgereichter Unterlagen gegeben werden können.

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)


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