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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Als Eingliederungshilfe werden Hilfen nach dem Kapitel 6 des SGB XII beschrieben, mit denen eine drohende Behinderung verhütet oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigt oder gemildert und der behinderte Mensch in die Gesellschaft eingegliedert werden kann.
Die Eingliederungshilfe richtet sich an Menschen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit eingeschränkt sind, wenn diese Einschränkungen zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft führen.
Die Gewährung der Hilfe erfolgt in Abhängigkeit vom einzusetzenden Einkommen und Vermögen.
Hinweise
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII gehören insbesondere:
- Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind
- Leistungen der medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen
- Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
- Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des behinderten Menschen entspricht
- Hilfen zur angemessenen Schulbildung / Berufsausbildung
- Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:
- Grundantrag
- Einkommensnachweise (zum Beispiel aktueller Rentenbescheid)
- Vermögensnachweise (zum Beispiel Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Sparbriefe, Angaben zu Grundvermögen, Kapitalbildende Versicherungen beziehungsweise Verträge, Bausparverträge)
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad
- ärztliche Gutachten, soweit vorhanden
- Betreuerausweis, soweit gerichtliche Betreuung bestellt wurde
Je nach Lage des Einzelfalles werden weitere Unterlagen während des Beratungsgespräches angefordert.
Formulare:
- Grundantrag
- (Vermögensnachweis)
- Schweigepflichtsentbindung
- Merkblatt
Die Formulare/Vordrucke erhalten Sie im Fachdienst Soziales und Wohnen beziehungsweise siehe "Dokumente".
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziales und Wohnen
Eingliederungshilfe
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-368
Telefax: 033841 91-185
E-Mail: sozialamt@ potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und Eingliederungshilfe-Verordnung (EinglHVO)
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Übersicht Dienstleistungen
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