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Verkehrsordnungswidrigkeiten

Das Sachgebiet Geschwindigkeitsüberwachung ist verantwortlich für die Kontrolle der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie die Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr mit dem Ziel, die Sicherheit auf den Straßen des Landkreises zu gewährleisten. Die Verfolgung und Ahndung von Verstößen erfolgt über den Erlass von Verwarngeldangeboten und Bußgeldbescheiden. Auch Fahrverbote werden ausgesprochen. Für die Dauer des Fahrverbotes wird der Führerschein durch das Sachgebiet in amtliche Verwahrung genommen.

Verlauf

Bei Feststellen eines Verkehrsverstoßes wird zunächst das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges mittels Frontfoto ermittelt. Die Daten des Fahrzeughalters werden auf Anfrage durch das Kraftfahrtbundesamt bereitgestellt. Von da werden auch eventuelle Voreintragungen im Verkehrszentralregister mitgeteilt. Macht sich eine Aufenthaltsermittlung des Fahrzeugführers erforderlich, ist die Anfrage unter Angabe der persönlichen Daten beim jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt notwendig.

Erforderliche Unterlagen

Die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgt von Seiten der Behörde auf der Grundlage einer Kennzeichenanzeige.

Gebühren

Bei Erlass eines Bußgeldbescheides sind die Gebühren und Auslagen durch den Betroffenen zu tragen.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig 
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de
verkehr@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)

Telefon 03327 / 739 - 0

Telefax: 03327 / 739 345

Öffnungszeiten

Montag nach vorheriger Vereinbarung Dienstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag nach vorheriger Vereinbarung Freitag nach vorheriger Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

§ 47 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg (OBG BB)

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