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Parkausweis für Schwerbehinderte

Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde bezüglich Parkerleichterungen

Hinweise

Im Schwerbehindertenausweis oder im Bescheid des Amtes für Soziales und Versorgung muss das Merkmal aG oder Bl eingetragen sein. Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die keine Fahrerlaubnis besitzen, und Blinde, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind und die sich nur mit fremder Hilfe bewegen können, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. In diesen Fällen ist den Behinderten eine Ausnahmegenehmigung des Inhalts auszustellen, dass der sie jeweils befördernde Kraftfahrzeugführer von den entsprechenden Vorschriften der StVO befreit ist.

Verlauf

Antragstellung durch den Bürger überprüfen der Unterlagen durch den Sachbearbeiter und Entscheidung Ausstellen des Parkausweises und der Ausnahmegenehmigung

Dokumente

Schwerbehinderte 1
(PDF, 0.02 MB)
Schwerbehinderte nicht AG 1
(PDF, 0.01 MB)

Gebühren

keine

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung 
Postfach 1138
14801 Bad Belzig 
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)

Telefon: 03327 739-237

Telefax: 03327/739-260

Ansprechpartnerin:
Frau Bürger

Öffnungszeiten

Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften

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