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Bestattungskosten - Beihilfe

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

Hinweise

Es werden die Kosten übernommen, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende, einfache Bestattung anfallen.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sterbeort (nicht Bestattungsort). Erhielt der Verstorbene bis zu seinem Tod Sozialhilfe nach dem SGB XII, bleibt der zuständige Sozialhilfeträger auch für die Bestattungskosten zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Sterbeurkunde
  • Erbschein oder Erbausschlagung
  • Nachweise zum Nachlass des/der Verstorbenen
  • Einkommens- und Vermögensnachweise aller Verpflichteten
  • Nachweis zur finanziellen Belastung (zum Beispiel durch die Kosten der Unterkunft, Versicherungen und andere)
     

Dokumente

Antrag Bestattungskosten
(PDF, 0.37 MB)
Hinweisblatt Bestattungskosten
(PDF, 0.11 MB)

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziale Leistungen
Leistungen nach SGB XII 
Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-368
Telefax: 033841 91-185
E-Mail: sozialamt@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Postanschrift:
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Sie können auch die Beratung in den Beratungszentren des Landkreises Potsdam-Mittelmark nutzen.

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

§ 74 SGB XII


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