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Jägerprüfung - Zulassung / Prüfungsteilnahme

Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist die Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines und für die Jagdausübung. Sie wird seit dem Jahr 2009 basierend auf der Beleihung durch die oberste Jagdbehörde vom Landesjagdverband Brandenburg e. V. (LJVB) als Beliehener durchgeführt. Der LJVB hat zur Durchführung der Jägerprüfung eine Prüfungsstelle mit regionalen Prüfungsausschüssen gebildet. Die Prüfungsstelle untersteht der Aufsicht der obersten Jagdbehörde.

Hinweise

Die Jägerprüfung besteht aus drei Prüfungsabschnitten (schriftlicher Teil, mündl. praktischer Teil, jagdl. Schießen). Auf der Internetseite der Prüfungsstelle (http://www.ljv-brandenburg.de/ausbildung/jaeger-werden/) sind neben weiteren Informationen, den Jagdschulen im Land Brandenburg und der Prüfungsfragenpool auch ein Onlinetest abrufbar.

Verlauf

Der Antrag auf Zulassung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin des schriftlichen Teiles der Jägerprüfung bei der zuständigen Prüfungsstelle einzureichen. Hierzu ist u.a. auch der Nachweis über die ausreichende Absolvierung der theoretischen Ausbildung in einer Jagdschule sowie der praktischen Ausbildung (in den letzten vier Jahren) erforderlich (siehe Jägerprüfungsordnung).

Erforderliche Unterlagen

Die Anmeldeunterlagen sind auf der unten aufgeführten Internetseite der Prüfungsstelle eingestellt oder können bei der Prüfungstelle angefordert werden.

Ansprechpartner

Landesjagdverband Brandenburg e. V.
Prüfungsstelle

Saarmunder Str. 35
14552 Michendorf

Home: https://ljv-brandenburg.de/
E-Mail: pruefungsstelle@remove-this.ljv-brandenburg.de

Telefon: 033205 2109-0
Telefax: 033205 210911

Öffnungszeiten

Siehe:  https://ljv-brandenburg.de/

Rechtliche Grundlagen

  • § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG),
  • § 24 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG),
  • Jägerprüfungsordnung (JPO),
  • Gebührenordnung des MLUK (GebOLandw)

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