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Fischereischein

Wer den Fischfang mit Angelgeräten auf Raubfisch (Raubfischhandangel) oder mit allen zulässigen Fischfanggeräten (Berufsfischer) ausüben will, braucht neben der privatrechtlichen Erlaubnis (Angelkarte) und den Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe (Marke) auch die Genehmigung der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde in Form eines Fischereischeines. Dieser ist beim Angeln bzw. Fischen mitzuführen und Kontrollbefugten (z.B. Fischereiaufsehern) auszuhändigen.

Fachdienstseite: untere Fischereibehörde

Hinweise

Für das Angeln mit der Friedfischhandangel wird kein Fischereischeines benötigt. Hier ist der Erwerb einer Angelkarte und der Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe ausreichend. Kinder und Jugendliche (8 - 17 Jahre), die in einem anderen Bundesland angeln wollen, können einen Jugendfischereischein beantragen. 

Beim Umzug aus einem anderen Bundesland muss der (landesrechtliche) Fischereischein in den Fischereischein des Landes Brandenburg umgeschrieben werden. 

Wichtig:  Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres dürfen im Land Brandenburg nicht angeln!

 

Verlauf

Der Fischereischein wird auf Antrag nach erfolgreich bestandener Fischerei- bzw. Anglerprüfung unbefristet erteilt oder rechtsmittelfähig versagt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Fischereischein (siehe Dokumente)
  • 1 Passbild
  • Zeugnis über bestandene Anglerprüfung

Gebühren

  • 25,00 Euro

Neben der Gebühr wird folgende Fischereiabgabe auf Antrag erhoben:

  • Kinder u. Jugendliche (8 - 17 Jahre) nur für 1 Kalenderjahr: 2,50 Euro
  • Ab Vollendung 18. Lebensjahr
    • für 1 Kalenderjahr: 12,00 Euro,
    • für 5 Kalenderjahre: 40,00 Euro

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernnat 3 - Gesundheit, Landwirtschaft und Veterinärwesen
Fachdienst 38 - Fischerei, Jagdwesen und ÖRE
Untere Fischereibehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

E-Mail: jagd-fischerei@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Telefax: 03381 533269

Telefon:
Frau Wehe: 03381 53-3149

Öffnungszeiten

Dienstag, 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr 

Besucheranschrift (Nicht für Post verwenden!):
Potsdamer Straße 18 / Haus 1
Zimmer 224
14776 Brandenburg an der Havel

Rechtliche Grundlagen

Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)


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