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Fischereiabgabe

Wer den Fischfang mit Angelgeräten auf Raubfisch (Raubfischhandangel) oder mit allen zulässigen Fischfanggeräten (Berufsfischer) ausüben will, braucht neben der Genehmigung der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde in Form eines Fischereischeines und der privatrechtlichen Erlaubnis (Angelkarte) auch den Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe, der beim Angeln bzw. Fischen mitzuführen und Kontrollbefugten (z.B. Fischereiaufsehern) auszuhändigen ist.
Fachdienstseite: untere Fischereibehörde
Hinweise
Auch beim Angeln mit der Friedfischhandangel (ohne Fischereischein) ist eine Angelkarte zu erwerben und die Fischereiabgabe zu entrichten. Die Fischereiabgabe, die bei bisher ausgestellte Fischereischeinen A und B sowie Sonderfischereischeinen mit entrichtet wurden, behalten bis deren Ablauf ihre Gültigkeit. Bei Wohnsitz außerhalb des Landes Brandenburg wird die Fischereiabgabe nicht erhoben, wenn diese bereits im Heimatland entrichtet wurde (dann ist dieser Nachweis mitzuführen). Die Abgabemarke ist nur gültig, wenn sie in die Nachweiskarte eingeklebt ist.
Verlauf
Die Fischereiabgabe wird zusammen mit der Erteilung des Fischereischeines oder auf Antrag erhoben. Bei der erstmaligen Erhebung wird auch die Nachweiskarte mit ausgegeben. Die Fischereiabgabemarke für Kinder u. Jugendliche sowie für Erwachsene für 1 Kalenderjahr erhalten Sie auch bei den Fischereibetrieben und Angelvereinen sowie den Angelkartenausgabestellen vor Ort. (siehe Links)
Erforderliche Unterlagen
- bei alleiniger Entrichtung der Fischereiabgabe nur formloser Antrag
- Einreichen der bereits vorhandenen Abgabenachweiskarte
Gebühren
- Kinder u. Jugendliche (8.-18. Lebensjahr) nur für 1 Kalenderjahr: 2,50 Euro
- Ab Vollendung des 18. Lebensjahres
- für 1 Kalenderjahr: 12,00 Euro
- für 5 Kalenderjahre: 40,00 Euro
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit
und Schülerbeförderung
Untere Fischereibehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb3@
potsdam-mittelmark.de
Besucheranschrift (Nicht für Post verwenden!):
Potsdamer Straße 18 / Haus 1
Zimmer 224
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon:
Frau Wehe: 03381 533-149
Telefax: 03381 533-269
Öffnungszeiten
Wir schränken den Besucherverkehr in unseren Dienstgebäuden weitestgehend ein. In dieser Zeit gelten auch die allgemeinen Öffnungszeiten der unteren Fischereibehörde nicht mehr. Für Ihre Angelegenheiten nutzen Sie bitte die E-Mail oder die Briefpost!
Rechtliche Grundlagen
- Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
- Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe
Übersicht Dienstleistungen
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