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Bundesausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (BAföG)

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) besteht ein Anspruch auf  individuelle Förderung für eine Ausbildung, die der Neigung, Eignung und Leistung entspricht, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Auszubildende können neben den Studierenden auch Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10 sein, die aufgrund Einkommen und Vermögen anspruchsberechtigt sind und die folgenden Bedingungen erfüllen:

Sie sind Schülerinnen oder Schüler von Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien oder Kollegs, die erst nach abgeschlossener Berufsausbildung und zwischenzeitlich mindestens einjähriger Erwerbstätigkeit (oder vierjähriger Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr) den höheren Schulabschluss nachholen; oder

Sie sind nicht bei den Eltern wohnende Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10 von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt; oder

Sie erfüllen die im § 8 geregelten Bedingungen der Staatsangehörigkeit (eventuell auch ausländische Schüler) und besuchen gemäß § 5 täglich von ihrem ständigen Wohnsitz im Inland eine im Ausland gelegene Ausbildungsstätte.

Weitere Informationswünsche, Anträge und Nachfragen zum Schüler-BAföG können Sie an das Amt für Ausbildungsförderung richten.

Hier finden Sie den Flyer zum BAföG.

Hinweise

Die Leistungen werden nur auf Antrag und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, frühestens ab Schulbeginn.

Alternativ zum „Schüler-BAföG“ gibt es im Land Brandenburg die Möglichkeit der Förderung von Schülerinnen und Schülern nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (siehe Links).

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziale Leistungen
Amt für Ausbildungsförderung
Papendorfer Weg 1
14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-368
Telefax: 033841 91-185
E-Mail: sozialamt@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Postanschrift:
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Das Amt für Ausbildungsförderung ist mittwochs telefonisch nicht erreichbar.

Rechtliche Grundlagen

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)


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