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Anglerprüfung - Zulassung/Prüfungsteilnahme

Die erfolgreich bestandene Anglerprüfung ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines zum Fischfang mit Angelgeräten auf Raubfisch (Raubfischhandangel).

Die Anglerprüfung im Land Brandenburg wird von der unteren Fischereibehörde sowie von anerkannten Personen als zuständige Stellen durchgeführt. Die untere Fischereibehörde führt mehrmals jährlich in Zusammenarbeit mit ihrem Prüfungsausschuss Anglerprüfungen durch.

Die Termine der Anglerprüfungen bei der unteren Fischereibehörde finden Sie unten unter Dokumente - Termine.

Die Termine der Anglerprüfungen bei den anerkannten Personen als zuständige Stellen werden durch diese bekannt gegeben.

Zur Prüfung müssen Sie unbedingt Ihren Personalausweis als Identitätsnachweis mitbringen.

 Fachdienstseite: untere Fischereibehörde

Hinweise

Die Termine werden auf der Internetseite des Landkreis PM und in der Tagespresse veröffentlicht.

Eine Teilnahme ist für Peronen möglich, wenn vor Beginn der Prüfung das 14. Lebensjahr vollendet wurde, keine Entmündigung und keine Versagungsgründe nach § 20 Abs. 2 BbgFischG vorliegen.

Bei der Anglerprüfung sind innerhalb von 2 Stunden 60 Fragen aus fünf Sachgebieten schriftlich zu beantworten:

1. Fischkunde und -hege

2. Pflege der Fischgewässer

3. Fanggeräte und deren Gebrauch

4. Behandlung der gefangenen Fische

5. einschlägige Rechtsvorschriften des Landes Brandenburg

Die Antworten sind vorgegeben, die jeweils richtige Antwort ist anzukreuzen. Es ist immer nur eine Antwort richtig (siehe auch Merkblatt unter Dokumente).

Die Teilnehmenden haben die Prüfung bestanden, wenn  mindestens fünfundvierzig der gestellten sechzig Fragen richtig beantwortet sind und dabei mindestens die Hälfte der Fragen in jedem der fünf Prüfungsgebiete richtig beantwortet wurden.

Der Besuch eines Vorbereitungslehrganges ist nicht erforderlich. Zur besseren Schulung ist der Fragenpool sowie ein Onlinetest im Internet (siehe Links) hinterlegt.

Teilnehmende aus anderen Bundesländern sollten vor der Teilnahme bei Ihrer zuständigen Fischereischeinbehörde klären, ob die Prüfung im Land Brandenburg dort anerkannt wird.

Verlauf

Prüfung bei der unteren Fischereibehörde:

Der Antrag auf Zulassung bei der unteren Fischereibehörde ist spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin (auch per PDF via E-Mail oder FAX möglich) Stellen einzureichen.

Bei bestandener Prüfung erhalten Teilnehmende ein Prüfungszeugnis. Teilnehmende mit Hauptwohnsitz in Potsdam-Mittelmark können sofort im Anschluss den Fischereischein in Empfang nehmen.

Bestehen Teilnehmende die Anglerprüfung nicht, bekommen diese über das Prüfungsergebnis einen schriftlichen Bescheid von der unteren Fischereibehörde und können sich zur nächsten Prüfung wieder neu anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag (siehe Dokumente) ist rechtzeitig einzureichen.

Am Prüfungstag ist der Nachweis (Kontoauszug) über die gezahlte Prüfungsgebühr vorzulegen oder in Bar zu entrichten.

Zur Prüfung müssen Sie unbedingt Ihren Personalausweis zum Identitätsnachweis mitbringen.

Zustimmungserklärung der Eltern bei Minderjährigen ist erforderlich.

Zur schriftlichen Prüfung bitte Schreibzeug – zum Ausfüllen der Prüfungsbögen sind Kugelschreiber zu verwenden – nicht vergessen, weitere Hilfsmittel sind nicht zulässig.

 

 

 

Gebühren

Prüfungsgebühr 25,00 € (spätestens vor Beginn der Prüfung zu entrichten)

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernnat 3 - Gesundheit, Landwirtschaft und Veterinärwesen
Fachdienst 38 - Fischerei, Jagdwesen und ÖRE
Untere Fischereibehörde
Postfach 11 38
14801 Bad Belzig

 

E-Mail: jagd-fischerei@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Telefax: 03381 533269

Telefon:
Frau Wehe: 03381 53-3149

Öffnungszeiten

Dienstag, 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr 

Besucheranschrift (Nicht für Post verwenden!):
Potsdamer Straße 18 / Haus 1
Zimmer 224
14776 Brandenburg an der Havel

Rechtliche Grundlagen

  • Fischereigesetz für das Land Brandenburg,
  • VO über die Anglerprüfung in der jeweils gültigen Fassung

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