Bürgerservice
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Angelveranstaltungen/Gemeinschaftsfischen

Gemeinschaftsfischen und ähnliche Angelveranstaltungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Fischereibehörde durchgeführt werden und wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.
Fachdienstseite: untere Fischereibehörde
Hinweise
Es handelt sich um Veranstaltungen, bei denen Fangergebnisse abschließend verglichen und bewertet werden und deren Zeitpunkt, Ort und Dauer bekannt gemacht wurden. Jeder Teilnehmer hat, sofern kein Fischereischein erforderlich ist, zumindest den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe mitzuführen.
Verlauf
Der Antrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Zustimmungserklärung des Fischereiausübungsberechtigten für das betreffende Gewässer
Dokumente
Gebühren
pro genehmigte Veranstaltung: 5,00 Euro
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit
und Schülerbeförderung
Untere Fischereibehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb3@
potsdam-mittelmark.de
Besucheranschrift (Nicht für Post verwenden!):
Potsdamer Straße 18 / Haus 1
Zimmer 224
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon:
Frau Wehe: 03381 533-149
Telefax: 03381 533-269
Öffnungszeiten
Wir schränken den Besucherverkehr in unseren Dienstgebäuden weitestgehend ein. In dieser Zeit gelten auch die allgemeinen Öffnungszeiten der unteren Fischereibehörde nicht mehr. Für Ihre Angelegenheiten nutzen Sie bitte die E-Mail oder die Briefpost!
Rechtliche Grundlagen
- Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
- Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
Übersicht Dienstleistungen
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