Bürgerservice

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Kfz - Verschrottung bzw. umweltverträgliche Entsorgung - abgemeldetes Fahrzeug

Wer seinen Kfz entsorgen lassen will/muss, ist an die Altfahrzeug-Verordnung gebunden.

Geben Sie Ihr Kfz zur Verschrottung nur einem anerkannten Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder einer Annahmestelle für Altfahrzeuge.

Lassen Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen. Nur damit können Sie die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen und bei der Zulassungsbehörde die Abmeldung/Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs durchführen lassen.

Vorsicht vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Folgende anerkannte Demontagebetriebe gibt es im Landkreis Potsdam-Mittelmark: 

Auto Center Zauchwitz
Trebbiner Straße 83
14547 Beelitz OT Zauchwitz
Telefon 033204 35664
www.recycling-zauchwitz.de

Auto-Kübler
Mühlenweg 6
Güterfelde
14532 Stahnsdorf
Telefon 03329 611956

KfZ-Fachbetrieb Lutz Derlat
Hans-Sachs-Straße 35 
14542 Werder (Havel)
Telefon 03327 73660
www.derlat-kfz.de

Sutter Abschlepp- und Bergungsdienst GmbH
Am Gewerbepark 7
Ferch
14548 Schwielowsee
Telefon 03327 730541
www.suttergmbh.de

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.remove-this.potsdam-mittelmark.de

 

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Erforderliche Unterlagen

  • Verwertungsnachweis bei Verschrottung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachbereich
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postanschrift Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen  (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV)
  • Außerbetriebsetzung (§ 16 FZV)
  • Verwertungsnachweis (§ 17 FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

So finden Sie uns


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