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Unterhaltssicherung für Wehrübende und freiwillig Wehrdienstleistende

!! Wichtiger Hinweis !!

Unterhaltssicherungsgesetz - Zuständigkeitswechsel zum 01.11.2015

Zum 01.11.2015 tritt das neue Unterhaltssicherungsgesetz (USG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist für die Bewilligung von USG – Leistungen das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zuständig.

Anträge auf Bewilligung von USG-Leistungen für Reservistendienst und Freiwilligen Wehrdienst, die ab dem 1. November 2015 beginnen, sind nunmehr schriftlich an das BAPersBw zu richten:

Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Referat I 2.3.7
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf

Nähere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.bundeswehr.de

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Hinweise

Die Leistungen nach dem USG werden nur auf Antrag gewährt. Für eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrages sollten Sie den Antrag spätestens 3 Wochen vor Antritt des Wehrdienstes stellen. Das Antragsrecht erlischt 3 Monate nach Beendigung des Dienstes.

Erforderliche Unterlagen

Die Anträge sind vollständig ausgefüllt und mit den im Antrag angegebenen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Mit dem Antrag reichen Sie bitte die Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde ein.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziale Leistungen
Unterhaltssicherungsbehörde
Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-368
Telefax: 033841 91-185
E-Mail: sozialamt@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Postanschrift:
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Die Unterhaltssicherungsbehörde ist mittwochs telefonisch nicht erreichbar.

 

Rechtliche Grundlagen

 Unterhaltssicherungsgesetz (USG)


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