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Jagdstatistik - Formblätter und Termine/Digitale Streckenerfassung

Von der obersten Jagdbehörde beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) werden jährlich Daten über die Revierverhältnisse und das erlegte Wild, des Bestandes der Wildarten, Wildschäden sowie der Abschuss- und Fangergebnisse erhoben. Alle Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet, anhand festgelegter Formblätter (oder digital) rechtzeitig zu den festgelegten Terminen bei der unteren Jagdbehörde ihre Meldungen einzureichen.

Digitale Streckenerfassung und Jagdstatistik

Mit dem Beginn des Jahres 2022 wird durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg und der unteren Jagdbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark das Kapitel zur Digitalisierung von Arbeitsabläufen auch im Zusammenhang mit der Jagd im Land Brandenburg eingeläutet.

Das MLUK hat nach langwieriger Erprobung im Jahr 2021 nun für die Jägerschaft ein „Onlinetool“ zur Erfassung von erlegtem Wild, Fall- und Unfallwild geschaffen und letztlich auch zur Verfügung gestellt. Nach Klärung mannigfaltiger (rechtlicher und technischer) Problemlagen bis Ende 2021, die mit der Einführung solcher Angebote einhergehen, ist es jetzt möglich, seit dem Jagdjahr 2021/2022 die Jagdstatistik digital zu führen. Die Jagdausübungsberechtigten können damit nun tagaktuell und kostenfrei Ihre Jagdstatistik und die Streckenlisten über das Internet führen. Somit entfällt das mühsame Ausfüllen und der Versand von Papierformularen. Auch kann jederzeit die aktuelle Streckenliste eingesehen und problemlos ausgedruckt werden.

Für die Teilnahme an der digitalen Streckenerfassung und Jagdstatistik im Land Brandenburg ist das Anmeldeformular auszufüllen (siehe Dokumente) und bei der unteren Jagdbehörde für die Freischaltung einzureichen. Bei der Freischaltung erhält jeder Jagdbezirk einen LINK, Benutzernamen und ein individuelles Passwort per E-Mail zugesandt. Ein Handbuch ist unter Dokumente zu finden.

Den Zugang zum Onlineportal finden man auch unter LINKS. 

Jagdbezirke, welche weiterhin die Statistik in Papierform einreichen möchten, finden die entsprechenden Vordrucke unter Dokumente oder können diese bei der unteren Jagdbehörde anfordern.

Meldeblätter

In diesem Zusammenhang bittet die untere Jagdbehörde weiterhin das Meldeblatt zu den verantwortlichen Personen und Kontakten einzureichen.

Wie bekannt, hat jeder Jagdbezirk ausreichend brauchbare Jagdgebrauchshunde vorzuhalten. Die Abfrage, zu den Hunden, erfolgt durch die Untere Jagdbehörde, zusammen mit der Jagdstatistik.

Ferner werden auch Wildunfälle für die Verkehrsunfallkommission abgefragt.

Streckenliste
Die (detaillierte) Streckenliste (Beispielmuster siehe Dokumente) ist tagfertig zu führen und stellt die Basis für die Angaben bei den Streckenmeldungen dar. Mit der digitalen Streckenerfassung entfällt die händische Führung und Übertragung in die Statistikformulare. 

WILD  
Auch die Erfassung des Wildtierinformationssystems der Länder Deutschlands (WILD) erfolgt in der Regel alle 2 Jahre zusammen mit der Jagdstatistik. 

Hegegemeinschaften

Die Mitglieder der Hegegemeinschaften melden zusätzlich eine Streckenmeldung mit Stichtag zum 31.12. an den jeweiligen Leiter der Hegegemeinschaft. Welche die Gesamtzahlen der Hegegemeinschaft bis 20. Januar an die untere Jagdbehörde melden.

Fachdienstseite: untere Jagdbehörde

Hinweise

Digitale Streckenerfassung und Jagdstatistik

Wer sich für die digitale Variante entscheidet, muss alle Wildarten digital erfassen und melden.

Es entfallen somit die Formblätter JST 110/20-140/20.

Bitte auch bei der digitalen Streckenführung unbedingt den Termin 10.04. einhalten.

Analoge Jagdstatistik

Bitte ausschließlich die aktuellen Formblätter aus dem Jahr 2019 (siehe unten) vollständig und gut leserlich ausfüllen. Das erleichtert die Übernahme in die elektronische Datenerfassung und macht unnötige Rückfragen überflüssig. Veraltete Formulare können nicht mehr verarbeitet werden.

Der Abschussplanantrag ist ungeachtet der nachfolgenden Termine bei der unteren Jagdbehörde einzureichen. Siehe dazu die aktuelle Terminplanung unter Abschussplan.

Verlauf

Digitale Streckenerfassung und Jagdstatistik

1. Anmeldung an jagd-fischerei@remove-this.potsdam-mittelmark.de schicken

2. Nach Freischaltung

       - Handbuch lesen

       - Eingaben tätigen

3. Jagdjahr bis 10.04. abschließen 

oder alternativ: Analoge Jagdstatistik

Die Formblätter können hier heruntergeladen werden oder bei der Unteren Jagdbehörde als Sammelblock angefordert werden. Nachfolgende Formblätter (sofern nicht online erfolgt) sind wie folgt einzureichen:

  • Grundlagenblatt des Jagdbezirkes [JST 110/20] per Stichtag: 01.04.; Einreichung bis 10.04.
  • Streckenmeldung Schalenwild [JST 120/20] per Stichtag: 31.03.; Einreichung bis 10.04.
  • Streckenmeldung Nieder- und Raubwild [JST 130/20] per Stichtag: 31.03.; Einreichung bis 10.04.
  • Bestandsschätzung und Wildschäden [JST140/20] per Stichtag: 01.04.; Einreichung bis 10.04.

Folgende zusätzliche Erhebungen bitte analog (gern per E-Mail als PDF) einreichen:

  • Streckenmeldung an Leiter der Hegegemeinschaft per Stichtag: 31.12.; Einreichung bis 10.01. beim Leiter - Weitergabe bis 20.01. an die Untere Jagdbehörde
  • Meldung brauchbarer Jagdgebrauchshunde; Einreichung bis 10.04. oder bei Änderungen
  • Meldeblatt "Verantwortliche Personen"; Einreichung bitte bis 10.04. oder bei Änderungen
  • Meldeblatt "Wildunfälle", Einreichung bitte bis 10.04.

Der Erfassungsbogen vom Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) bitte mit einreichen

  • Erfassungsbogen WILD, in 2024 keine Erfassung

 

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 3 – Gesundheit, Landwirtschaft und Veterinärwesen
Fachdienst 38 – Fischerei, Jagdwesen und ÖRE
Untere Jagdbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

 

E-Mail: jagd-fischerei@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Telefax: 03381 533269

Telefon:
Herr Dietz:   03381 53-3124

Herr Strauß: 03381 53-3324

Telefonsprechzeiten:

Montag, 9 - 12 Uhr

Donnerstag, 9 - 12 Uhr 

Öffnungszeiten

Dienstag, 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr 

Besucheradresse (Nicht für Post verwenden!):
Potsdamer Straße 18 / Haus 1
Zimmer 217 und 218
14776 Brandenburg an der Havel

Rechtliche Grundlagen

  • § 21 Bundesjagdgesetz (BJagdG),
  • §§ 12 u. 29 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
  • Verordnung über die Erhebung jagdstatistischer Daten Festlegung der Obersten Jagdbehörde über die Formblätter vom 19.12.2019 (bisher noch nicht veröffentlicht!)

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