Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels

Zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich immer ein Visum erforderlich. Dieses Visum ist die vorab von einer deutschen auswärtigen Vertretung auf Antrag erteilte Form des Aufenthaltstitels. Bei der Erteilung ist in der Regel die Zustimmung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einzuholen. (Siehe Familiennachzug – Visumverfahren) Gleichzeitig mit der Erteilung des Aufenthaltstitels wird Ihnen in der Ausländerbehörde in der Regel die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung (Arbeitserlaubnis) erteilt. Ihr zuständiger Sachbearbeiter prüft außerdem, ob Sie einen Anspruch oder gar die Pflicht zum Besuch eines Integrationskurses haben.

Hinweise

Gilt nicht für:

  • Staatsangehörige der EU/EWR– Staaten und Schweizer
  • Touristische Aufenthalte.

Da wir nunmehr Formulare zur Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels einkaufen und diese urheberrechtlich geschützt sind, können wir Ihnen diese nicht mehr auf dieser Seite anbieten. Die Antragsvordrucke für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels liegen im Wartebereich der Ausländerbehörde aus.

Erforderliche Unterlagen

Hierfür sind folgende Unterlagen und Nachweise im Original (wenn möglich auch in Kopie) vorzulegen:

  •  vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Nationalpass
  • 1 aktuelles Passfoto mit biometrischen Eigenschaften !!!
  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes bei Arbeitnehmern: Einkommensnachweise (Gehalts- und Lohnnachweise der letzten drei Monate), aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses), Arbeitserlaubnis/Arbeitsberechtigung o Arbeitsvertrag; bei Selbständigen/Freiberuflichen: Gewinn nach Steuern (letzter Einkommensteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters), Genehmigung zur Gewerbeausübung
  •  Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis ausreichenden Wohnraums (Mietvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl ist nur vorzulegen, wenn der Mietvertrag der Behörde nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt wurde)
  • Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung bei Mietverträgen: Höhe der monatlichen Warmmiete (aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw. aktueller Kontoauszug); bei Eigentumswohnungen - Höhe der monatlichen Belastung (Zins + Tilgung aus Kreditverträgen, sowie Höhe des Hausgeldes

Gebühren

80,00 Euro bis 110,00 Euro (je nach Sachverhalt). Die Gebühren sind in Form von Bargeld zu entrichten. Wir weisen darauf hin, dass bereits am Tage der Beantragung eine Vorschussgebühr von 30,-- Euro in Bar zu entrichten ist. Der Restbetrag wird bei Abholung des eAT fällig. Bitte beachten Sie, dass wir keine 500,00 Euro-Scheine annehmen!

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Dezernat Soziales

FD Ausländerbehörde

Sitz Am Gutshof 1-7 14542 Werder (Havel)

Telefax: 03327/ 739 - 346

E-Mail abh@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Anschrift Postfach 1138 14801 Bad Belzig

Telefonauskunft:

 

Telefonische Erreichbarkeit:

 

03327 739 400

 

Telefonzeiten:

Mo - Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Fr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Termine können unter termin-abh@remove-this.potsdam-mittelmark.de vereinbart werden.

 

Öffnungszeiten

Der Besuch dieser Behörde ist zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen auf und senden Sie es an folgende E-Mail Adresse: abh@potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten sind vorübergehend ausgesetzt

 

Termine können unter termin-abh@remove-this.potsdam-mittelmark.de vereinbart werden.

Rechtliche Grundlagen

· Aufenthaltsgesetz · Aufenthaltsverordnung · Beschäftigungsverordnung


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