Kfz - Spielkennzeichen für Dreharbeiten beantragen

Grundsätzliches

Das amtliche Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs darf nur bei Film- und Werbeaufnahmen erkennbar sein, wenn die schriftliche Zustimmung des Halters vorliegt. Aus diesem Grund kann es erforderlich sein, beim Dreh mit Kraftfahrzeugen, Spielkennzeichen zu verwenden.

Spielkennzeichen dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung durch das Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden, sondern nur auf Privatgelände oder in vom übrigen öffentlichen Straßenverkehr abgetrennten Bereichen.

Sollen mit Spielkennzeichen ausgestattete Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr für Dreharbeiten zum Einsatz kommen, so muss für die jeweiligen Kennzeichen pro Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung nach § 76 Abs. 1 FZV beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich und formlos an das Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51 in 15366 Hoppegarten zu richten. Das jeweilige Fahrzeug muss für Dreharbeiten im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zugelassen sein. Fahrten unter Verwendung von Kurzzeitkennzeichen sind nicht zulässig und werden nicht genehmigt.

Arten von Spielkennzeichen

Vollständig fiktives Kennzeichen
Kennzeichen, die tatsächlich nicht gebräuchlich sind, können ohne vorherige Antragstellung oder Genehmigung erstellt und verwendet werden. Hierzu gehören Kennzeichen, deren Unterscheidungszeichen (für die Stadt oder den Landkreis) in Deutschland nicht vorhanden sind, historische Kennzeichen (z.B. frühere DDR-Kennzeichen), oder reine Fantasiekennzeichen.

Spielkennzeichen mit realem Bezug
Aktuell gebräuchliche Kennzeichen aus dem Bestand unserer Zulassungsbehörde können auf Antrag als Spielkennzeichen reserviert und für Sie gesperrt werden. Welches Kennzeichen gewünscht wird und verfügbar ist, sollte vorab bei uns in Erfahrung gebracht werden. Jede Zulassungsbehörde kann nur Kennzeichen aus ihrem eigenen Bestand sperren. Im Fall der Zulassungsbehörde des Landkreises Potsdam Mittelmark nur Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen "PM".

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.remove-this.Potsdam-mittelmark.de

Hinweise

Diese Angaben benötigen wir für die formlose und schriftliche Antragsbearbeitung

Angaben zum Antragsteller

  • Firma
  • Adresse des Firmensitzes, ggf. abweichende Rechnungsanschrift
  • Ansprechpartner mit Telefon und Email-Adresse
  • Titel des Films
  • Angabe des Zeitraums für den Einsatz des Fahrzeugs

Angaben zum Fahrzeug

  • Amtliches Kennzeichen des zu nutzenden Fahrzeugs (nur erforderlich, wenn das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt)
  • Hersteller und / oder Markenbezeichnung des Fahrzeugs
  • Fahrzeug-Identnummer (FIN)
  • verwendetes Spielkennzeichen

Gebühren

Grundgebühren

  • Je Kennzeichenreservierung 12,80 EUR

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

So finden Sie uns


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