Kfz - Halterauskunft zu einem Kfz beantragen

Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde oder das Kraftfahrtbundesamt Auskunft nach § 39 StVG, über den Halter und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges, erteilt werden.

Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich, unter Nennung des Kennzeichens, eines konkreten Tages an dem die Tat oder der Schaden begangen wurde sowie dem Grund der Auskunft per Post oder unter der E-Mail fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de erfolgen.

Hinweise

Auskünfte aus dem Fahrzeugregister sind nur für Fahrzeuge aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und nur in bestimmten Fällen möglich.

Auskunftsgründe sind:

  • Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls
  • Auskunft von Halterdaten wegen Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
  • Auskunft von Halterdaten wegen Versperrens einer privaten Ausfahrt
  • Auskunft von Halterdaten wegen der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes
  • Auskunft von Halterdaten wegen Blockierens eines abgestellten Fahrzeugs
  • Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
  • Auskunft von Halterdaten wegen Tankens ohne zu bezahlen

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Auskunftsgrund in den Unterlagen der Behörde dokumentiert wird. Stellt sich – ggf. auch nachträglich – heraus, dass der angegebene Grund zur Erlangung der Auskunft tatsächlich nicht vorgelegen hat, wird das Landkreis Potsdam-Mittelmark gegen den Antragsteller Strafanzeige aufgrund missbräuchlicher Abfrage von Halterdaten aus dem Fahrzeugregister stellen. 

Erforderliche Unterlagen

  • formloser schriftliche Antrag unter Nennung des Kennzeichens, eines konkreten Tages an dem die Tat oder der Schaden begangen wurde sowie dem Grund der Auskunft unter der E-Mail fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Dokumente

FAQ Zulassungsbehoerde
(PDF)

Gebühren

  • 5,10 EUR pro Halteranfrage und je Kennzeichen

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

So finden Sie uns


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