Gesetzliche Vertretung
In den neuen Bundesländern kann ein gesetzlicher Vertreter bestellt werden, wenn der Eigentümer eines Grundstückes/Gebäudes unbekannt, sein Aufenthalt nicht festzustellen ist und das Bedürfnis besteht, den Eigentümer in Bezug auf das Grundstück/Gebäude zu vertreten.
Verlauf
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich:
- Antrag mit Ausführungen über die Gründe die die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters notwendig machen
- Darlegung des berechtigten Interesses des Antragstellers
Dokumente
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Beteiligungsverwaltung/Grundstücksverkehr
Postfach 113814801 Bad Belzig
E-Mail: fd16@ potsdam-mittelmark.de
Sitz:
Papendorfer Weg 1
14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-534
Telefax: 033841 91-561
Öffnungszeiten
Montag
09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
§ 11 b Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG)
Übersicht Dienstleistungen
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