Sonderparkausweise für Gewerbetreibende / Soziale Dienste

Sonderparkgenehmigungen

Hinweise

Zur Beseitigung von Havarien, Wartungsarbeiten im öff. Leitungsnetz, Verkehrsüberwachungen (Allein zur Erleichterung der Berufsausübung werden keine Sonderparkgenehmigungen erteilt.)

Verlauf

1. Antragstellung durch Soz. Einrichtungen, Verbände, öff. Einrichtungen etc. 2. überprüfung der Unterlagen durch den Sachbearbeiter und Einleitung eines Anhörverfahrens bei der Gemeinde/Amt/Stadtverwaltung/Polizei 3. Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde 4. Ausstellen der Sonderparkberechtigung und des Parkausweises bzw. Ablehnung

Erforderliche Unterlagen

1. Antrag auf eine Sonderparkberechtigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b StVO 2. Kopie Fahrzeugschein 3. Begründung mit Angabe Verkehrszeichen

Dokumente

Sonderparkausweis 1
(PDF, 0.07 MB)

Gebühren

60,00 Euro (für 1 Jahr) für jedes weitere Fahrzeug 50 % der Grundgebühr.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Belzig 
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)

Telefon: 03327/739-237

Telefax: 03327/739-260

Ansprechpartnerin:
Frau Bürger

Öffnungszeiten

Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften

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