Sonderparkausweis für Bewohner

(Sonder)parkflächen für Bewohner, die für die jeweiligen Parkflächen registriert sind.

Hinweise

Einen Anspruch auf eine Sonderparkberechtigung für Bewohner hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

Verlauf

1. Antragstellung durch den Bürger 2. überprüfung der Unterlagen durch den Sachbearbeiter und Einleitung eines Anhörverfahrens bei der Gemeinde/Amt/Stadtverwaltung 3. Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde 4. Ausstellen der Sonderparkberechtigung und des Parkausweises

Erforderliche Unterlagen

1. Antrag auf eine Sonderparkberechtigung gem. § 45 Abs. 1 b Satz 2 a StVO 2. Kopie Fahrzeugschein 3. Personalausweis oder Meldebestätigung des Fahrzeughalters, sofern Fahrzeughalter nicht selbst Antragsteller ist

Dokumente

Bewohnerparkausweis 1
(PDF, 0.09 MB)

Gebühren

Bewohnerparkausweis: 31 Euro (für 1 Jahr)

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung 
Postfach 1138
14801 Bad Belzig 
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)

Telefon: 03327/739-237

Telefax: 03327/739-260

Ansprechpartnerin:
Frau Bürger

Öffnungszeiten

Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr3, 4a, 4b StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften

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