Schornsteinfeger - Besetzung von Kehrbezirken

Das Landratsamt Potsdam-Mittelmark bestellt nach erfolgreich durchgeführten Ausschreibungs- und Auswahlverfahren einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d und i.W. BBSF) für einen Kehrbezirk unter Berücksichtigung der Altersgrenze befristet auf sieben Jahre.

Hinweise

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark gibt es 21 Kehrbezirke. Seit dem 01.02.2014 obliegt die Zuständigkeit für die Ausschreibung der Kehrbezirke, die Auswahl der Bewerber (m/w/d) und die Bestellung eines BBSF für einen Kehrbezirk dem Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Die Bewerbenden (m/w/d) und müssen:

  1. die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen,
  2. über die für die Erfüllung der Aufgaben als BBSF erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen,
  3. die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen,
  4. in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und
  5. die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen.

Verlauf

Vor Ablauf der Bestellungszeit ist für die Neubesetzung ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren nach der BbgBAAV erforderlich.

Die Tätigkeit als BBSF bzw. das Statusamt des BBSF wird im Internetportal unter www.bund.de - Stellenangebote - in der Regel 4 Monate vor dem Zeitpunkt, an dem der Bezirk regelmäßig neu zu besetzen ist (Vergabetermin), ausgeschrieben. Die Frist für die Übermittlung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen endet drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der Behörde (Posteingangsstempel).

Im Falle der Mehrfachbewerbung bei verschiedenen Behörden haben Bewerber (m/w/d) gegenüber jeder Behörde eine identische Rangfolge der beantragten Bezirke und die für diese Bezirke zuständigen Bestellungsbehörden anzugeben.

Die Auswahl zwischen den Bewerbern (m/w/d) erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere unter Berücksichtigung der eingereichten Bewerbungsunterlagen und deren Bewertung entsprechend den gesetzlich vorgegebenen Bewertungskriterien (siehe Anlage)

Versuchen Bewerber (m/w/d) sich durch arglistige Täuschung im Auswahlverfahren einen Vorteil zu verschaffen, werden sie von Verfahren ausgeschlossen.

Nach Beendigung der Auswahl benachrichtigt das Landratsamt den ausgewählten Bewerber (m/w/d) und setzt dabei eine angemessene Frist zur schriftlichen Erklärung über die Annahme oder Ablehnung der vorgesehenen Bestellung. Im Fall der Ablehnung wird der jeweils nächste geeignete Bewerber (m/w/d) informiert.

Nach Eingang der Erklärung über die Annahme sendet die zuständige Behörde den nicht ausgewählten Bewerbern (m/w/d) einen Ablehnungsbescheid, wenn die Bewerbung nicht zurückgezogen wurde. Danach erfolgt die Bestellung des ausgewählten Bewerbers (m/w/d) für den/die ausgeschriebenen Bezirk/-e).

Eine erfolgte Bestellung wird öffentlich bekannt gemacht.

Erforderliche Unterlagen

Siehe Anlage

Gebühren

  • 95 Euro - Prüfung der Voraussetzungen und Ermittlung der Bewertungspunkte bei erstrangiger Bewerbung zu einem Vergabetermin (Punkt 6.3.1 MWAEGebO)
  • 41 Euro - Prüfung der Bewertungspunkte bei nachrangiger Bewerbung bei jeder anderen Behörde zum selben Vergabetermin (Punkt 6.3.2.) MWAEGebO)
  • 61 Euro - Erneute Bewerbung zu jedem weiteren Vergabetermin (Punkt 6.3.3 MWEGebO)
  • 22 Euro - Fertigung des Ablehnungsbescheides (Punkt 6.3.4 MWAEGebO)
  • nach Zeitaufwand, mind. 387 Euro - Bestellung als BBSF (Punkt 6.4.1 MWAEGebO)

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 2 - Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Fachdienst 23 - Ordnungsrecht und Personenstandswesen

Postanschrift:   Postfach 1138, 14801 Bad Belzig oder
                       Niemöllerstr. 1, 14806 Bad Belzig 

Sitz:                Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel)
Telefon:          03327 739-287, 03327 739-288
Telefax:          03327 739-346
E-Mail:            eos@potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten

Montag             nach Vereinbarung
Dienstag           09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch          geschlossen
Donnerstag       09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag               nach Vereinbarung


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