Frei verkäufliche Arzneimittel - Überwachung

Der Fachdienst Gesundheit hat sich davon zu überzeugen, dass die Vorschriften über den Verkehr mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken beachtet werden. Dabei sind alle zwei Jahre in den entsprechenden Geschäften Besichtigungen vorzunehmen und gegebenenfalls Arzneimittelproben zu asservieren und amtlich untersuchen zu lassen.

Hinweise

Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben, haben dies vor der Aufnahme der Tätigkeiten der zuständigen Behörde (Fachdienst Gesundheit) anzuzeigen.

Gebühren

nach Zeitaufwand

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
FD Gesundheit
Hygiene und Umweltmedizin
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
E-Mail: gesundheitsamt@potsdam-mittelmark.de

Sitz:
Straße nach Fichtenwalde 10, 14547 Beelitz Heilstätten
Telefon: 033841 91-940, -944, -949, -939, -945, -934
Fax: 033841 91-189

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

  • Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
  • Arzneimittelgesetz

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