Kfz - Abmelden (Außerbetriebsetzung)

Ab sofort haben Sie auch die Möglichkeit mit Hilfe des Onlinedienstes i-Kfz Ihr Fahrzeug vom öffentlichen Straßenverkehr abzumelden. Damit entfällt der Besuch bei der Behörde.

 

 

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Sie haben Ihr Kfz verkauft oder wollen es vorübergehend nicht mehr nutzen? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:

Die Abmeldung/Außerbetriebsetzung kann grundsätzlich in jeder Zulassungsbehörde erfolgen, vorausgesetzt Sie können die erforderliche ZB I und Kennzeichen vorlegen.

Soll das Fahrzeug nach der Abmeldung später wieder auf den Fahrzeughalter zugelassen oder das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwendet werden, dann besteht die Möglichkeit dieses Kennzeichen für 12 Monate zu reservieren. Eine Reservierung auslaufender Kennzeichen (BEL, BRB, JB, LUK und P) und Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbereich ist nicht möglich.

Wird ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Ein abgemeldetes Fahrzeug kann grundsätzlich auch nach Löschung im Fahrzeugregister wieder zugelassen werden.

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910 
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.remove-this.potsdam-mittelmark.de 

Erforderliche Unterlagen

  • alle Kennzeichen
  • ZB I / Fahrzeugschein
  • ggf. Diebstahlanzeige
  • ggf. ZB II / Fahrzeugbrief (bei Verwertungsnachweis der Verschrottung)
  • ggf. Verwertungsnachweis bei Verschrottung 

Gebühren

Grundgebühr

  • Außerbetriebsetzung 15,90 EUR

Zusatzgebühren

  • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR
  • Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
  • Versicherung an Eides statt 30,70 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Außerbetriebsetzung (§ 16 FZV)
  • Internetbasierte Außerbetriebsetzung (§ 24 FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

So finden Sie uns


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