Wohngeld

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet­- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt. Es richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung sowie dem Gesamteinkommen.

Hinweise

Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Welche Unterlagen im Einzelnen für die Bearbeitung notwendig sind, können Sie dem Merkblatt zum Wohngeld entnehmen.

Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig, denn Wohngeld wird nur vom Beginn des Monats berechnet, in dem der Antrag in der Behörde eingegangen ist. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Im Einzelfall kann es sein, dass der für Sie zuständige Sachbearbeiter um die Vorlage weiterer Unterlagen/Belege bittet.

Ein Ausschluss vom Wohngeld besteht:

  • für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt), einschließlich der Kosten für Unterkunft,
  • wenn allen Haushaltsmitgliedern BAföG (Berufsausbildungsförderung) oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) dem Grunde nach oder der Höhe nach zusteht.
  • Bundesfreiwilligendienst-Leistende nach dem BFDG, die Mieter von Wohnraum sind, haben nur einen Anspruch auf Wohngeld, wenn zuvor Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (§ 7a USG) abgelehnt wurden.

Wohngeldanträge werden von der Wohngeldbehörde des Landkreises bearbeitet.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziale Leistungen
Wohngeldbehörde
Lankeweg 4, 14513 Teltow / Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-368
Telefax: 03328 318-529 (Antragstellung per Fax nicht möglich!)
E-Mail: sozialamt@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Postanschrift:
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Beratung zum Wohngeld und zur Antragstellung in den Beratungszentren des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG)


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