Abgabe und Auf- oder Einbringung von Bioabfällen auf Flächen, Lieferscheinverfahren gem. § 11 Abs. 2 BioAbfV

Wird der Bioabfall auf eine landwirtschaftliche Fläche aufgebracht, ist der Lieferschein der unteren Abfallwirtschaftsbehörde und der für die Aufbringungsfläche zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde (Fachdienst Landwirtschaft) zu übersenden.


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unteren Abfallwirtschaftsbehörde / unteren Bodenschutzbehörde

Erforderliche Unterlagen

Lieferschein Bioabfall gemäß §11 BioAbfV und Nachweis der seuchenhygienischen Unbedenklichkeit der Gesamtmasse sowie eine Liste der Flurstücke und ein Auszug aus der Flurkarte (Topographische Karte)

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 4 - Bauen, Umwelt und Kataster
Fachdienst 46 - Umwelt
 
Untere Abfallwirtschaftsbehörde

Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig

Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: 03328 318 -373, -374, -376
Telefax: 03328 318 583
E-Mail: abfall-boden@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Ansprechpartner der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde nach Ämtern, Gemeinden und Städten: 
Ansprechpartner in der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde

und

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Landwirtschaft
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
agrar@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Besucheranschrift:
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 533-295
Telefax: 03381 533-306

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung

Dienstag
08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • § 11 Abs. 2 Bioabfallverordnung

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