Nutzungsentgelt für Erholungsgrundstücke, Garagenstellplätze und Pacht im erwerbsmäßgen Obst- und Gemüseanbau - Erstattung von Gutachten

Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über die ortsüblichen Nutzungsentgelte für vergleichbar genutzte Grundstücke gemäß § 7 Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV) und die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau gemäß § 5 Absatz 2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Voraussetzung ist immer ein entgeltliches Nutzungsverhältnis (Pachtvertrag), welches vor dem 02.10.1990 nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB) der DDR abgeschlossen wurde.

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Nutzer bzw. Pächter.
Der Erstattung eines Gutachtens geht eine Ortsbesichtigung voraus.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag mit folgenden Mindestangaben: 

  • Vor- und Zuname sowie Anschrift des Antragstellers
  • Angabe der Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer des zu bewertenden Grundstücks (Lagebezeichnung)
  • Grundbuchauszug, Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Grundstücksart und Größe des Bezugsgrundstücks
  • Nutzungsvertrag und bisherige Erhöhungsverlangen
  • Verwendungszweck (z. B. zur Begründung der Entgelterhöhung)
  • Stichtag der Bewertung (z. B. Tag der nächsten Erhöhung)

Gebühren

750 EUR

Bei der Erstattung von Gutachten werden zusätzlich 16 % Umsatzsteuer erhoben.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Kataster, Vermessung und Grundstückswertermittlung
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheradresse:
Potsdamer Straße 18 A
14513 Teltow
Telefon: 03328/318-313
Telefax: 03328/318-315
E-Mail: GAA@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag nach vorheriger Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

Gutachterausschussverordnung (GAV

Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV)


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