Landschaftsschutzgebiete - Genehmigung und Befreiung

Antrag auf landschaftsschutzrechtliche Genehmigung bzw. auf Befreiung von den Verboten der Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet

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unteren Naturschutzbehörde

Erforderliche Unterlagen

Zur Prüfung und Bearbeitung des Antrages werden folgende Unterlagen in vierfacher Ausführung benötigt:

  • Übersichtsplan, Ortsplan o. ä. (ca. 1 : 25.000) mit Lagemarkierung (Angabe Kreis, Gemarkung),
  • Lageplan (1 : 5.000 bis 1 : 10.000) mit Eintragung der Lage des Vorhabens,
  • Flurkarte mit Eintragung der Fläche (Angabe Flur und Flurstück),
  • Beschreibung der jetzigen örtlichen Verhältnisse und Flächennutzungen (Bestand): Zustand der Natur, natürliche Gegebenheiten (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaftsbild, Bäume, geschützte Biotope, Rote-Liste-Arten etc.), vorhandene Gehölze: Bäume mit Angabe von Art, Höhe und Stammumfang in 1,30 m Höhe über dem Boden sowie Sträucher mit Angabe der Art und der Fläche in m² Darstellung in Text und Karte,
  • Begründung des Vorhabens, Beschreibung des Vorhabens, technische Planung,
  • Darstellung aller Baumaßnahmen (Eingriff) z. B. Errichtung von Gebäuden,
  • Befestigungen von Zufahrten, Stellplätzen, Wegen u.a.m. Beseitigung von Gehölzen/Grünflächen Bewertung des Eingriffs,
  • Wirkung auf den Bestand, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Darstellung in Text und Karte, Beschreibung der beabsichtigten Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen inkl. der vorgesehenen Flächen, Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung und zum Ausgleich/Ersatz von Beeinträchtigungen, Darstellung in Text und Karte.

Gebühren

30 bis 5000 Euro

Ansprechpartner

Postanschrift:

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Team Naturschutz
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
naturschutz@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Besucheradresse:


Teltow
Am Teltowkanal 7

Öffnungszeiten

Montag
nach vorheriger Vereinbarung

Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00

Mittwoch
nach vorheriger Vereinbarung

Donnerstag
nach vorheriger Vereinbarung

Freitag
nach vorheriger Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

  •  §§ 8 und 29 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes
  • § 67 Bundesnaturschutzgesetz
  • Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

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