Glückwünsche zu Alters- und Ehejubiläen

Das Bundespräsidialamt bzw. die Staatskanzlei sowie der Landrat gratulieren Jubilaren zum 60., 65., 70., und 75. Hochzeitstag sowie ab dem 100. Geburtstag und folgende. Überbringer der Glückwünsche ist immer ein/e Vertreter/Vertreterin des Landkreises in Abstimmung mit der Verwaltung der zuständigen Stadt, Gemeinde oder des Amtes.

Hinweise

Geburtstage ab dem 100. Geburtstag können dem Landkreis nach Einwilligung durch den/die Jubilar/in durch die jeweils zuständigen Einwohnermeldeämter mitgeteilt werden. Bevorstehende Ehejubiläen können Angehörige oder auch die Kommunen ebenfalls nach Einholung des Einverständnisses der betroffenen Eheleute dem Landkreis bis 4 Wochen vor dem Termin mitteilen.

Verlauf

Nach Bekanntgabe des Jubiläums wird alles Weitere seitens des Landkreises organisiert (Anforderung der Glückwunschschreiben vom Bundespräsidialamt, Staatskanzlei; Terminabstimmung...).

Erforderliche Unterlagen

Folgende Angaben sind notwendig:
Vorname, Name, Anschrift der/des Jubilare/s
bei Ehejubiläen das Datum der Eheschließung/
bei Altersjubilaren das Geburtsdatum

Gebühren

 keine

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Stabsbereich des Landrates
Sitz: Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig
Telefon 033841 91-320 Telefax: 033841 91-444
E-Mail: buergerservice@remove-this.potsdam-mittelmark.de
Anschrift Postfach 1138 14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Montag:        09:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag:      09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:      09:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag:  09:00 bis 14:00 Uhr
Freitag:         09:00 bis 12:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Bekanntmachung der Staatskanzlei vom 09.03.1992, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 22 vom 08.04.1992 VO über regelmäßige Datenübermittlung der Meldebehörden vom 26.10.1992 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Nr. 64 vom 12.11.1992, § 7)


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