Kfz - Anmeldung auf den gleichen Halter nach Abmeldung / Außerbetriebsetzung

Ab sofort haben Sie auch die Möglichkeit mit Hilfe des Onlinedienstes i-Kfz Ihr Fahrzeug zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr wieder zuzulassen. Damit entfällt der Besuch bei der Behörde.

Sie wollen Ihr abgemeldetes Kfz wieder auf den gleichen Halter anmelden? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:

Bei Beibehalten des Kennzeichens und Finanzierung des Fahrzeuges braucht die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht angefordert werden. Es genügt ein Schreiben von der Bank, dass das Fahrzeug wieder angemeldet werden darf.

Sie möchten vorab schon Ihr Wunschkennzeichen reservieren? Hier geht es zur Online-Reservierung.

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.remove-this.potsdam-mittelmark.de

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
  • gültige HU-Bescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
  • ZB I / Fahrzeugschein
  • ZB II / Fahrzeugbrief
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
  • ggf. Gutachten nach §§ 19 oder 21 StVZO
  • ggf. Zulassung auf einen Minderjährigen Einwilligungserklärung beider Elternteile sowie beide Personalausweise im Original
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Gebühren

Grundgebühren

  • Änderung Kennzeichen 30,00 EUR
  • Wiederzulassung des selben Fahrzeuges mit vorher reservierten bisherigen Kennzeichen 23,00 EUR
  • Wiederzulassung des selben Fahrzeuges mit ohne reservierten bisherigen Kennzeichen 30,00 EUR

Zusatzgebühren

  • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR
  • Ausstellung einer neuen ZB II 3,80 EUR
  • Feinstaubplakette 5,00 EUR
  • Eintragung technischer Änderungen nach § 19 StVZO 10,20 EUR
  • Eintragung technischer Änderungen und Erteilung Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO 39,50 EUR
  • Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
  • Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
  • Versand Bankbrief 5,10 EUR
  • Umtausch bisheriger Fahrzeugbrief in neue ZB II 5,10 EUR
  • Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
  • Wunschkennzeichen 10,20 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

So finden Sie uns


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