Bauvoranfragen/Vorbescheid

Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem Bauvorhaben auf einem Grundstück zu erhalten, ist ein Vorbescheidsverfahren möglich. Im Vorbescheidsverfahren können einzelne Fragen zum Bauvorhaben dem Baugenehmigungsverfahren vorgezogen werden. So kann beispielsweise die Frage, ob ein Grundstück für die geplante Nutzung oder für die geplante Gebäudegröße geeignet ist, geklärt werden. Die Fragen können bauplanungs- oder bauordnungsrechtlicher Art sein. Soweit sich die Fragen auf behördliche Entscheidungen beziehen, die in eine Baugenehmigung eingeschlossen sind (beispielsweise eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung), kann die Bauaufsichtsbehörde diese Fragen im Benehmen mit den betroffenen Behörden (beispielsweise der unteren Naturschutzbehörde) mit Bindungswirkung auch für diese Behörden beantworten.

Verlauf

Das Vorbescheidsverfahren ist im § 75 der Brandenburgischen Bauordnung geregelt. Der Antrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark einzureichen. Die für die Beurteilung der Fragestellung erforderlichen Träger öffentlicher Belange oder Fachämter sind zu beteiligen. Für den Vorbescheid ist das gemeindliche Einvernehmen einzuholen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Bauvorlagen sind in § 5 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung aufgeführt. Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind ein Auszug aus der Liegenschaftskarte und sonstige für die Beurteilung der zu entscheidenden Einzelfragen des Bauvorhabens erforderliche Bauvorlagen und Nachweise beizufügen. Ferner sind die Bauvorlagen beizufügen, die für die Beurteilung anderer als bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Fragen anderer Behörden erforderlich sind, z. B. Unterlagen für die Frage nach der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung.

Gebühren

Die Gebühren für das Vorbescheidsverfahren berechnen sich nach der Baugebührenordnung. Für die Erteilung eines Vorbescheides zur Beantwortung einzelner Fragen zu einem konkreten Bauvorhaben hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale einer Vorschrift der Bauordnung, einer Vorschrift auf Grund der Bauordnung oder einer fachgesetzlichen Vorschrift sind 200 Euro bis 3.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 Prozent der Baugenehmigungsgebühr zu berechnen. Für die Erteilung eines Vorbescheides zur Beantwortung einzelner Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale des Baugesetzbuches, die für den Innen- oder Außenbereich oder für Bebauungsplangebiete sowie Satzungen nach dem Baugesetzbuch gelten, sind 400 Euro bis 15.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 Prozent der Baugenehmigungsgebühr zu berechnen.

Ansprechpartner

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Fachdienste Technische Bauaufsicht I und II
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14801 Bad Belzig

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Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag nach vorheriger Vereinbarung

Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar.

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgische Bauordnung
Brandenburgische Bauvorlagenverordnung
Brandenburgische Baugebührenordnung


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