Angelveranstaltungen/Gemeinschaftsfischen

Gemeinschaftsfischen und ähnliche Angelveranstaltungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Fischereibehörde durchgeführt werden und wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.
Fachdienstseite: untere Fischereibehörde
Hinweise
Es handelt sich um Veranstaltungen, bei denen Fangergebnisse abschließend verglichen und bewertet werden und deren Zeitpunkt, Ort und Dauer bekannt gemacht wurden. Jeder Teilnehmer hat, sofern kein Fischereischein erforderlich ist, zumindest den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe mitzuführen.
Verlauf
Der Antrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Zustimmungserklärung des Fischereiausübungsberechtigten für das betreffende Gewässer
Dokumente
Gebühren
pro genehmigte Veranstaltung: 5,00 Euro
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit
und Schülerbeförderung
Untere Fischereibehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb3@
potsdam-mittelmark.de
Besucheranschrift:
Potsdamer Straße 18
Haus 1
14776 Brandenburg
Telefon:
Frau Wehe: 03381 533-149
Telefax: 03381 533-269
Öffnungszeiten
Montag, Donnerstag und Freitag
nach vorheriger Vereinbarung
Dienstag
9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Rechtliche Grundlagen
- Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
- Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
Übersicht Dienstleistungen
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