Fahrerlaubnis weg! Was tun?

Dieses Thema ist immer wieder Arbeitsgegenstand der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises.

Ein wichtiges Thema wird mit dem Flyer „Fahrerlaubnis weg! Was tun?“ aufgegriffen. Sollte Ihnen ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen haben, so wird in der Regel eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt. Nach Ablauf der Sperrfrist bekommt der Fahrerlaubnisinhaber die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurück! Voraussetzung für die Neuerteilung ist ein Antrag, über dessen Bewilligung oder Ablehnung die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet.

Fahrerlaubnis weg 12 11 12a 0
(PDF, 0.88 MB)
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