Denkmalschutz und Öffentliches Recht
Im Fachdienst "Denkmalschutz und Öffentliches Recht" werden über die verwaltungsgerichtliche Vertretung hinaus insbesondere auch die Widersprüche gegen Entscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörde der Fachdienste Technische Bauaufsicht I und Technische Bauaufsicht II beschieden. Ferner ist es die höhere Verwaltungsbehörde nach dem Baugesetzbuch im Rahmen der Genehmigung baurechtlicher Satzungen.
Die Kommunalaufsicht übt die Rechts- und Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Gebietskörperschaften aus.
Die untere Denkmalschutzbehörde ist für den Erhalt von Bau-, Garten- und technischen Denkmalen sowie Bodendenkmalen zuständig.
Dienstleistungen
- Bauleitplanung - Satzungen
- Denkmalschutz - Beratung
- Denkmalschutz - Bodendenkmale
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Erlaubnis
- Denkmalschutz - Förderung
- Denkmalschutz - Steuervorteile
Informationsmaterialen
Kontakt
Leitung: Gernot von Arend
Besucheradresse:
14513 Teltow
Potsdamer Straße 18 A
Telefon: 03328 318-558
E-Mail: Oeff-Recht@Potsdam-Mittelmark.de
Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag nach vorheriger Vereinbarung