Fahrerlaubnis - Ersterteilung

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Übersicht

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird für bestimmte Klassen erteilt und durch eine amtliche Bescheinigung - dem Führerschein - nachgewiesen.

Du wirst in einem halben Jahr 17 oder bist es schon? Dann ermöglicht dir die Fahrerlaubnisklasse B17, im Beisein einer Begleitperson. bereits vor dem 18. Geburtstag Auto zu fahren.

  • Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • Antragstellung (frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters)
  • Kein Besitz einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse aus einem anderen EU/EWR-Staat
  • Bei Minderjährigkeit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung                          

Anforderungen an die Begleitpersonen

  • 30. Lebensjahr vollendet
  • Min. 5-jähriger Besitz der Fahrerlaubnisklasse B oder vergleichsweise
  • Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister
  • Kopie eines gültigen Personalausweises oder anderer Ausweisdokumente                          
  • Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)
  • Nachweis Erster Hilfe-Schulung
  • Original Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

Das Mindestalter beträgt für die Klassen:

Klasse Alter
A1, L, T 16
B17 17
B, A2 18
A 24

 

Gebühr: 43,90€ (bei Erteilung ohne Probezeit)

Zusatzgebühren (optional): 6,40 € (Direktversand durch die Bundesdruckerei)

 

Begleitetes Fahren ab 17: 58,00 € (inkl. 1 Begleitperson)

Zusatzgebühren (optional): 6,40 € (Direktversand durch die Bundesdruckerei)
                                            13,30 € (jede weitere Begleitperson)

Beantragung:

  • postalisch
  • persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde
  • Abgabe bei der zuständigen Gemeinde / Amt / Stadtverwaltung
Ersterteilung Fahren mit 17 Begleitetes Fahren Führerschein