Fahrerlaubnis - Ersterteilung
{{ oe.name }}
{{ oe.street }} {{ oe.streetNumber }}
Übersicht
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird für bestimmte Klassen erteilt und durch eine amtliche Bescheinigung - dem Führerschein - nachgewiesen.
Du wirst in einem halben Jahr 17 oder bist es schon? Dann ermöglicht dir die Fahrerlaubnisklasse B17, im Beisein einer Begleitperson. bereits vor dem 18. Geburtstag Auto zu fahren.
- Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- Antragstellung (frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters)
- Kein Besitz einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse aus einem anderen EU/EWR-Staat
- Bei Minderjährigkeit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
Anforderungen an die Begleitpersonen
- 30. Lebensjahr vollendet
- Min. 5-jähriger Besitz der Fahrerlaubnisklasse B oder vergleichsweise
- Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Kopie eines gültigen Personalausweises oder anderer Ausweisdokumente
- Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)
- Nachweis Erster Hilfe-Schulung
- Original Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Das Mindestalter beträgt für die Klassen:
| Klasse | Alter |
| A1, L, T | 16 |
| B17 | 17 |
| B, A2 | 18 |
| A | 24 |
Gebühr: 43,90€ (bei Erteilung ohne Probezeit)
Zusatzgebühren (optional): 6,40 € (Direktversand durch die Bundesdruckerei)
Begleitetes Fahren ab 17: 58,00 € (inkl. 1 Begleitperson)
Zusatzgebühren (optional): 6,40 € (Direktversand durch die Bundesdruckerei)
13,30 € (jede weitere Begleitperson)
Beantragung:
- postalisch
- persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde
- Abgabe bei der zuständigen Gemeinde / Amt / Stadtverwaltung