Bürgergeld

Allgemeines

Das Bürgergeld ist eine individuelle Leistung zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

Es wird auf Antrag gezahlt, wenn Sie oder Ihre Bedarfsgemeinschaft kein oder kein ausreichendes Einkommen haben. Dabei werden die persönlichen Lebensumstände nach Maßgabe des SGB II berücksichtigt, unter anderem das Einkommen oder Vermögen von Ihnen und allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft. 

Das Bürgergeld umfasst

Bei Kindern und Jugendlichen werden ferner Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben berücksichtigt.

Erfahren Sie in diesem Video mehr zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Nähere Erläuterungen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe finden sie hier.

Einmalige Leistungen

Über die oben genannten Leistungen hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten

  • für die Erstausstattung der Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten,
  • für die Erstausstattung mit Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt)
  • zur Anschaffung oder Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie für die Miete von therapeutischen Geräten.

Die Leistungsgewährung ist im Detail in der Geschäftsanweisung zur Gewährung von Leistungen für einmalige Bedarfe geregelt, die Sie hier herunterladen können (PDF, 900 KB).

Anspruchsberechtigte

Anspruch auf Bürgergeld haben alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die gesetzlich festgelegte Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren noch nicht erreicht haben und

  • erwerbsfähig sind, das heißt mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,
  • hilfebedürftig sind, also ihren Lebensunterhalt nicht aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen oder Vermögen decken können sowie
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Leistungen können dabei auch Personen erhalten, die mit einer oder einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im gleichen Haushalt zusammen leben (Bedarfsgemeinschaft).

Falls Sie nicht erwerbsfähig sind oder bereits die Altersgrenze erreicht haben und Leistungen zum Lebensunterhalt benötigen, können Sie sich an den Fachdienst Soziale Leistungen wenden und unter den Voraussetzungen des SGB XII Leistungen beantragen.

Sobald sich in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Änderungen ergeben - beispielsweise durch Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Veränderungen beim Einkommen und Vermögen - sollten Sie umgehend Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen.

Ab sofort können Sie Ihre Veränderungsmitteilung auch online über folgenden Antragslink vornehmen.

Online-Formular Veränderungsmitteilung

Formular Veränderungsmitteilung

Weitere Anträge und Informationsblätter liegen unter "Anträge, Publikationen" für Sie bereit.


Vorrangige Leistungen

Das Bürgergeld stellt eine staatliche Fürsorgeleistung dar, die Ihr Existenzminimum zum Bestreiten des Lebensunterhalts sichern soll. Allerdings wird das Bürgergeld nur nachrangig gewährt.

Deshalb sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob für Sie ein Antrag auf eine oder mehrere vorrangige Sozialleistungen in Betracht kommt. Entsprechende Anträge müssen von Ihnen bei den zuständigen Stellen gestellt werden. Kann der Lebensunterhalt mit diesen Leistungen gedeckt werden, kommt die Gewährung von Bürgergeld grundsätzlich nicht in Betracht. Andernfalls können aufstockende Leistungen gewährt werden.

Welche Leistungen gehen vor? 
Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten vorrangigen Leistungen.

Weiterbewilligung von Bürgergeld

Beziehen Sie bereits Bürgergeld vom Jobcenter MAIA denken Sie bitte daran, bei fortbestehender Hilfebedüftigkeit den Weiterbewilligungsantrag möglichst 4 Wochen vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes zu stellen, um eine nahtlose Weiterbewilligung zu ermöglichen und somit eine unnötige Zahlungsunterbrechung zu vermeiden.

Ab sofort können Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld-Weiterbewilligung sowie Ihre Veränderungsmitteilung auch online über folgenden Antragslink stellen bzw. vornehmen.

Online-Anträge Bürgergeld-Weiterbewilligung und Veränderungsmitteilung

Den Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld (WBA) können Sie aber auch wie gewohnt im Download-Center der Bundesagentur für Arbeit herunterladen.

Einkommen und Vermögen

Wenn Sie Einkommen erzielen oder Vermögen vorhanden ist, wird es bei der Berechnung des Leistungsanspruchs berücksichtigt. Einkommen und Vermögen müssen bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vollständig angegeben werden.

Das Jobcenter ist berechtigt, die Vollständigkeit Ihrer Angaben zu überprüfen, z.B. durch Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen oder einen Datenabgleich mit anderen Behörden. Die Freibeträge bei Vermögen und die Absetzbeträge bei Einkommen ermittelt das Jobcenter und berücksichtigt diese bei der Berechnung Ihres Anspruchs.

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Vorrangiges Ziel unserer Tätigkeit ist die Integration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit oder Ausbildung.

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, durch individuell an der Bewerberin oder dem Bewerber ausgerichtete Förderleistungen die Integration in Arbeit oder Ausbildung zu unterstützen. Die Entscheidung, ob und welche Förderungen in Frage kommen, trifft die Ansprechpartnerin beziehungsweise der Ansprechpartner im Fallmanagement oder in der Arbeitsvermittlung.

Das zur Verfügung stehende Leistungsspektrum ist in den §§ 16 bis 16f SGB II verankert.

Hier finden Sie Erläuterungen zu den verschiedenen Förderinstrumenten

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