Beratung - Begleitung - Unterstützung

Sie erhalten in allen vier Regionen des Landkreises Potsdam-Mittelmark sachkundige und rechtssichere Beratung, wenn Sie leistungsberechtigt im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) sind. Eine erste Klärung Ihres Anliegens erfolgt bereits in unseren Eingangszonen oder über unser Servicecenter.

Zeitgleich mit der Bearbeitung Ihres Leistungsantrages beraten Sie unsere persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu Ihren Rechten und Pflichten, besprechen mit Ihnen vertraulich Ihre persönlichen Voraussetzungen und Schritte zu Ihrer weiteren Unterstützung, die in einer Eingliederungsvereinbarung mit Ihnen festgeschrieben werden. 

Die erste Beratung beinhaltet neben der Zuweisung einer persönlichen Ansprechpartnerin oder eines persönlichen Ansprechpartners das Angebot einer intensiven individuellen Betreuung im Rahmen unserer Projekte beziehungsweise die Vorstellung unserer Netzwerkpartner.

Besondere Wünsche und Erwartungshaltungen sollten Sie in den regelmäßigen Gesprächen mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner thematisieren, um Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die beste Unterstützung geben zu können.

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder Bescheiden?

Ist ein Bescheid unverständlich? Sie können nicht nachvollziehen, wie die Leistungen berechnet wurden?

Wir erläutern Ihnen gern unsere Bescheide und die Ihnen zustehenden Leistungen.

Bitte teilen Sie telefonisch im Servicecenter (033841 / 91 800) oder persönlich in der Eingangszone Ihren Beratungswunsch mit. Wir melden uns dann kurzfristig bei Ihnen und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

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