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Öffentliche Bekanntgabe 16. Juni 2021

Elektronische öffentliche Bekanntgabe gemäß § 1 der Verordnung zur elektronischen öffentlichen Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 12.02.2021 (GVBl. II Nr. 17/2021): Hiermit gibt der Landkreises Potsdam-Mittelmark gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgV) vom 15. Juni 2021 (GVBl. II Nr. 62/2021) Folgendes bekannt: Laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/inzidenzen, LK_7-Tage-Inzidenz) hat im Landkreis Potsdam-Mittelmark an den vergangenen vier Tagen einschließlich dem heutigen fünften Tag ein 7-Tage-Inzidenzwert (Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) von kumulativ weniger als 20 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus ununterbrochen vorgelegen. Aufgrund dieser Unterschreitung des Inzidenzwertes finden die Regelungen der SARS-CoV-2-UmgV vom 15. Juni 2021 über die vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gemäß § 5 Abs. 3 der SARS-CoV-2-UmgV ab dem 17. Juni 2021 keine Anwendung. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Befreiung von der Vorlage eines Testnachweises gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 der SARS-CoV-2-UmgV für folgende Fälle nicht gilt: - § 11 Abs. 3: Erbringen sexueller Dienstleistungen; - § 20: Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen; - § 21: Besuch von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, diesen gleichgestellte Wohnformen und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX); - § 22: Zutritt zu Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen, soweit die Vorlage eines Testnachweises gefordert wird; - § 16 Abs. 1: Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen. Bad Belzig, den 16. Juni 2021 gez. i.V. Stein, Erster Beigeordneter Zum Text der Rechtsgrundlagen (IfSG),
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