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Öffentliche Bekanntgabe 16. Juni 2021
Elektronische öffentliche Bekanntgabe gemäß § 1 der Verordnung zur elektronischen öffentlichen Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 12.02.2021 (GVBl. II Nr. 17/2021):
Hiermit gibt der Landkreises Potsdam-Mittelmark gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgV) vom 15. Juni 2021 (GVBl. II Nr. 62/2021) Folgendes bekannt:
Laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/inzidenzen, LK_7-Tage-Inzidenz) hat im Landkreis Potsdam-Mittelmark an den vergangenen vier Tagen einschließlich dem heutigen fünften Tag ein 7-Tage-Inzidenzwert (Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) von kumulativ weniger als 20 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus ununterbrochen vorgelegen. Aufgrund dieser Unterschreitung des Inzidenzwertes finden die Regelungen der SARS-CoV-2-UmgV vom 15. Juni 2021 über die vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gemäß § 5 Abs. 3 der SARS-CoV-2-UmgV ab dem 17. Juni 2021 keine Anwendung.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Befreiung von der Vorlage eines Testnachweises gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 der SARS-CoV-2-UmgV für folgende Fälle nicht gilt:
- § 11 Abs. 3: Erbringen sexueller Dienstleistungen;
- § 20: Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen;
- § 21: Besuch von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, diesen gleichgestellte Wohnformen und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX);
- § 22: Zutritt zu Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen, soweit die Vorlage eines Testnachweises gefordert wird;
- § 16 Abs. 1: Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen.
Bad Belzig, den 16. Juni 2021
gez. i.V. Stein, Erster Beigeordneter
Zum Text der Rechtsgrundlagen (IfSG),
Die Änderung der Gebührenordnung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) wirkt sich auf die Amtshandlungen im Landkreis aus