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Öffentliche Bekanntgabe 30. April 2021

Elektronische öffentliche Bekanntgabe gemäß § 1 der Verordnung zur elektronischen öffentlichen Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 12.02.2021 (GVBl. II Nr. 17/2021): Hiermit gibt der Landkreises Potsdam-Mittelmark gemäß § 28 b Abs. 2 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Folgendes bekannt: Laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/inzidenzen, LK_7-Tage-Inzidenz) hat im Landkreis Potsdam-Mittelmark in den vergangenen fünf Werktagen ein Inzidenzwert (Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern) von kumulativ weniger als 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus ununterbrochen vorgelegen. Aufgrund dieser Unterschreitung des Inzidenzwertes gelten gemäß § 28b Abs. 2 IfSG ab dem übernächsten Tag, also am 2. Mai 2021 ab 0:00 Uhr, die sich aus § 28 b Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 10 IfSG ergebenden Maßnahmen im Landkreis Potsdam-Mittelmark nicht mehr. Bad Belzig, den 30. April 2021 gez. i.V. Stein Erster Beigeordneter Zum Text der Rechtsgrundlagen (IfSG), u.a. 7. Eindämmungsverordnung hier
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