Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach ASiG ein interner, betrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit unterstützt. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten der Kreisverwaltung.
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Einzelnen in § 6 ASiG und dem Anhang der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.
Dienstleistungen
Keine Dienstleistungen vorhanden.
Kontakt
Leitung: Kay-Uwe Güssow
Besucheradresse:
14806 Bad Belzig
Papendorfer Weg 1
Telefon: 033841 91-641
E-Mail: kay-uwe.guessow@potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Weiterführende Links
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG)
Übersicht Verwaltungsstruktur