Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach ASiG ein interner, betrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit unterstützt. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten der Kreisverwaltung.

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Einzelnen in § 6 ASiG und dem Anhang der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.

Dienstleistungen

Keine Dienstleistungen vorhanden.


Kontakt

Leitung: Kay-Uwe Güssow

Besucheradresse:
14806 Bad Belzig
Papendorfer Weg 1

Telefon: 033841 91-641
E-Mail: kay-uwe.guessow@potsdam-mittelmark.de


Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Weiterführende Links

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG)

DGUV Vorschrift 2                         

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