Landkreis und Verwaltung, Aktuelles, Startseite

Wahltermin auf den 6. Februar 2022 festgesetzt

Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark findet am 06. Februar 2022 stattBekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 13. Oktober 2021 Gemäß § 83 in Verbindung mit § 64 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und § 31 Abs. 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt: I. Wahltermin sowie Wahlzeit Aufgrund der Festlegung des Wahltages, des Tages einer etwa notwendig werdenden Stichwahl und der Wahlzeit durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 07.Oktober 2021 findet die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark am Sonntag, dem 06.02.2022 sowie eine etwa notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 20.02.2022 jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr statt. II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Nachdem das Ministerium des Innern und für Kommunales den Wahltermin für die vorgenannte Wahl bestimmt hat, fordere ich gemäß § 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin: 1. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist 1.1. Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber eingereicht werden (§ 69 Abs. 1 BbgKWahlG). Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen (§ 63 i.V.m. § 32 Abs. 1 Sart 1 BbgKWahlG). Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag aus (§ 32 Abs. 1 Satz 2 und 3 BbgKWahlG). 1.2. Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen gemäß § 69 Abs. 2 BbgKWahlG spätestens bis zum Donnerstag, dem 2. Dezember 2021, 12:00 Uhr, bei der Kreiswahlleiterin für den Landkreis Potsdam-Mittelmark mit der Anschrift: Landkreis Potsdam-Mittelmark Kreiswahlleiterin Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig schriftlich eingereicht werden. 2. Inhalt der Wahlvorschläge 2.1. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu § 33 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten a) Namen, Vornamen, Beruf oder Tätigkeit, Tag der Geburt, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und die Anschrift einer Bewerberin oder eines Bewerbers, b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen Vereinigung sowie die geläufige Kurzbezeichnung in Buchstaben; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Land Brandenburg führt, c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt. Der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien und politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten, d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbebezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben, e) der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers darf bei der Bezeichnung nur den Namen der Bewerberin oder des Bewerbers enthalten.

2.2  Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.

2.3.   Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikationsanschluss und die E-mailadresse der Vertrauensperson und der  stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch  eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. 2.4.  Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einerWählergruppe muss von der oder dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet sein. Die             Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von jeder an ihr beteiligten Partei, politischen Vereinigung und Wählergruppe entsprechend unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers muss von dieser oder diesem unterzeichnet sein. 2.5.   Wichtige Beschränkungen  Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl zur Landrätin/zum Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark benannt sein. Die Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 3.    Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oder Bewerber 3.1.   Die Benennung als Bewerberin oder Bewerber auf einem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: a)    Die Bewerberin oder der Bewerbermuss gemäß § 65 Abs. 2 bis 4 BbgKwahlG  wählbar sein. b)    Die Bewerberin oder der Bewerbermuss durch eine Versammlung zur Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers gemäß § 33 BbgKWahlG  bestimmt worden sein (siehe Nummer 4). c)     Die Bewerberin oder der Bewerber muss der Benennung auf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der Anlage 7b zu § 33 Abs. 2 Nr. 1 BbgKWahlV abzugeben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat die Bewerberin oder der Bewerber in der Zustimmungserklärung zudem ihre oder seine Parteimitgliedschaft anzugeben oder zu erklären, dass sie oder er parteilos ist. Die in Buchstabe a) und c) genannten Voraussetzungen gelten ferner für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. 3.2.      Zur Wählbarkeit von Deutschen sowie Unionsbürgern(...) gez. Kümpel Kreiswahlleiterin Das gesamte Dokument zur Wahlbekanntmachung steht hier als Download zur Verfügung; die Wahlbekanntmachung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Nr. 7/2021 vom 18.10.2021 amtlich bekanntgemacht.
Zum Seitenanfang