Verbot der Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

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Übersicht

Wenn Sie einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk vornehmen wollen, stellen Sie einen Antrag in Ihrer Gemeinde für eine Ausnahmegenehmigung der Baumschutzsatzung.

Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.

Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen

Grundstück Baum Baumfällgenehmigung Baumrückschnitt Baumschnitt Baumschutzsatzungverordnung Fällgenehmigung Fällen Naturschutz Rückschnitt Privatgrundstück Laubbäume Kiefer Walnuss Hecken Wurzel Abgrabungen Aufschüttungen Wurzeltrennungen Kronenrückschnitte Baumkrone Stadtgrün