Führerschein Wiederaushändigung
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Übersicht
Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung durch Gericht oder Behörde.
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:
1. Für alle Klassen:
•Personalausweis oder Reisepass,
•gegebenenfalls Meldebescheinigung,
•aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
•Sehtestbescheinigung.
3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
•Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
•Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.
In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiedergegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.
Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.
Die Wiederaushändigung des Führerscheins ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Eine Wiederaushändigung kann erst nach Vorliegen eines positiven Gutachtens erfolgen.
Unterschiedlich, je nach Ermittlungsaufwand zur Feststellung der Kraftfahreignung. Für Registerauskünfte und ggf. erforderliche Begutachtungen entstehen zusätzliche Kosten.
Nachweis der Kraftfahreignung ist ggf. zu erbringen.