Fahrerlaubnis - Erweiterung
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Übersicht
Möchten Sie zu einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Fahrerlaubnisklassen, z.B. den Motorradführerschein erwerben, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- Antragstellung (frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters)
- Kein Besitz einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse aus einem anderen EU/EWR-Staat
- Bei Minderjährigkeit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
- Die Fahrerlaubnisklassen C und D sind 5 Jahre befristet gültig.
- Mit der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt eine Probezeit von 2 Jahren. Die Klassen AM, L, T unterliegen nicht der Probezeit.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie eines gültigen Personalausweises oder anderer Ausweisdokumente,
- Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm),
- Nachweis der Schulung in Erste Hilfe,
- Original Sehtest vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre und gilt nicht für die Klassen C und D)
zusätzlich bei den Klassen C und D:
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Leistungstest* (nicht älter als 1 Jahr)
- Behördliches Führungszeugnis** (nicht älter als 3 Monate)
*nur bei Klasse D oder ab einem Alter von 50 Jahren
**nur bei Klasse D
Fristen
Das Mindestalter beträgt für die Klassen:
| Klasse | Alter |
| A1, L, T | 16 Jahre |
| B17 | 17 Jahre |
| B, A2,BE, C1, C1E | 18 Jahre |
| C, CE, D1, D1E | 21 Jahre |
| A*, DE, D | 24 Jahre |
*oder 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A2
Kosten
Gebühr: 43,90€ (ohne Probezeit)
44,70€ (mit Restprobezeit)
Zusatzgebühren (optional): 6,40€ (Direktversand durch Bundesdruckerei)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Beantragung:
- postalisch
- persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde
- Abgabe bei zuständige Gemeinde / Amt / Stadtverwaltung