Fahrerlaubnis - Erweiterung

{{ oe.name }}

Rufen Sie uns an
{{ oe.phone }}
Schreiben Sie uns
{{ oe.email }}
{{ oe.postal }} {{ oe.city }}
{{ oe.street }} {{ oe.streetNumber }}
Öffnungszeiten

Übersicht

Möchten Sie zu einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Fahrerlaubnisklassen, z.B. den Motorradführerschein erwerben, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.

  • Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • Antragstellung (frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters)
  • Kein Besitz einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse aus einem anderen EU/EWR-Staat
  • Bei Minderjährigkeit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Die Fahrerlaubnisklassen C und D sind 5 Jahre befristet gültig.
  • Mit der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt eine Probezeit von 2 Jahren. Die Klassen AM, L, T unterliegen nicht der Probezeit.
  • Kopie eines gültigen Personalausweises oder anderer Ausweisdokumente,
  • Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm),
  • Nachweis der Schulung in Erste Hilfe,
  • Original Sehtest vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre und gilt nicht für die Klassen C und D)                                
                                                           

zusätzlich bei den Klassen C und D:

  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Leistungstest* (nicht älter als 1 Jahr)
  • Behördliches Führungszeugnis** (nicht älter als 3 Monate)

*nur bei Klasse D oder ab einem Alter von 50 Jahren
**nur bei Klasse D

Das Mindestalter beträgt für die Klassen:                                                                      

Klasse Alter
A1, L, T 16 Jahre
B17 17 Jahre
B, A2,BE, C1, C1E 18 Jahre
C, CE, D1, D1E 21 Jahre
A*, DE, D 24 Jahre

   *oder 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A2

Gebühr: 43,90€ (ohne Probezeit)
              44,70€ (mit Restprobezeit)

Zusatzgebühren (optional): 6,40€ (Direktversand durch Bundesdruckerei)

Beantragung:

  • postalisch
  • persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde
  • Abgabe bei zuständige Gemeinde / Amt / Stadtverwaltung
Erweiterung; begleitendes Fahren ab 17; Führerschein ab 17; Führerscheinklasse ändern; Führerschein Klasse B; Fahrerlaubnis; Führerschein